SINZIG – Raubüberfall in Sinzig

SINZIG – Raubüberfall in Sinzig

Im Zusammenhang mit den Ereignissen und Einsatzmaßnahmen am 08.05.2026 in Sinzig teilen Staatsanwaltschaft und Kriminaldirektion Koblenz ergänzende Informationen mit.

Die weiteren Ermittlungen werden unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz durch die Kriminaldirektion Koblenz geführt. Derzeit erfolgen weitere Befragungen von Zeugen, zudem die Auswertungen der gesicherten Spuren in und an der Bank.

Nach dem derzeitigen Stand er Ermittlungen ist davon auszugehen, dass sich ein Täter im Gebäude eines Bankmitarbeiters und eines Mitarbeiters der Geldtransportfirma unter Vorhalt einer Schusswaffe bemächtigt und die beiden im Tresorraum eingesperrt hat. Ob es möglicherweise noch weitere Tatbeteiligte gab, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Inzwischen kann davon ausgegangen werden, dass der oder die Täter sich schon vor Eintreffen der Polizei mit dem an sich genommenen Bargeld entfernt hatten. Eine Flucht nach Umstellen der Bank durch Einsatzkräfte ist auszuschließen.

Die Beschreibung zumindest eines Täters beschränkt sich nach wie vor auf die Körpergröße (180 cm) und eine zur Tatausführung getragene, netzähnliche, weiße Kopfbedeckung. Nachdem ein Täter ein Behältnis mit Bargeld an sich genommen hat, wurden die beiden Personen in den Raum eingeschlossen. Zur Tatbeute können derzeit auch aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben gemacht werden.

Die zunächst erlangten Erkenntnisse und Zeugenaussagen beim Eintreffen der Polizeikräfte ließen befürchten, dass sich neben den beiden eingesperrten Personen auch der oder die Täter noch in der Bank befinden könnten, so dass entsprechend umfassende polizeitaktische Einsatzmaßnahmen in großangelegtem Umfang getroffen wurden, um die Lage zu klären und Schlimmeres zu verhindern.

Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen fußen immer auf den zum jeweiligen Zeitpunkt vorhanden Informationen und einer entsprechenden Lagebeurteilung. Bis zum letztendlichen Eindringen der Polizei in die Bank konnte nicht ausgeschlossen, dass sich Täter noch in der Bank befinden. Eine Kontaktaufnahme zu einem Täter hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.

Aufgrund des derzeitig bekannten Sachverhalts wird das Ermittlungserfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung gem. §§ 253, 255, 250 Abs. 2 StGB sowie wegen Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB geführt. Die deliktische Einordnung ist nur vorläufig, da noch wesentliche Ermittlungserkenntnisse wie bspw. Zeugenaussagen ausstehen.

Personen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit den Geschehnissen am 08.05.2026 oder in den Tagen zuvor gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst des Polizei Koblenz unter 0261/92156-390 in Verbindung zu setzen. Quelle: Polizei

Beitrag teilen