MICHELBACH – Bürgerversammlung der Gemeinde Michelbach

MICHELBACH – Bürgerversammlung der Gemeinde Michelbach

Der Gemeinderat hatte für den 16. Juni 2026 zu einer Bürgerversammlung ins Schützenhaus nach Michelbach eingeladen. Der alleinige Besprechungspunkt war die Errichtung einer „Dorfscheune“.

Ortsbürgermeisterin Alexandra Schleiden stellte anhand einer detaillierten und gut ausgearbeiteten Präsentation dieses Vorhaben vor. Unterstützt wurde sie von Stefan Hoffmann von der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen.

Interessant war gleich zu Beginn, dass der Gedanke eines „Dorfhauses“ in der Mitte der Ortschaft Michelbach absolut kein neuer Gedanke war/ist. Bereits bei einer Dorfmoderation im Jahre 1988 war dies Thema und wurde intensiv besprochen. Im Jahre 2006 wurde der Gedanke nochmals aufgegriffen und auch schon das Areal rund um den heutigen Spielplatz als geeignet angesehen.

Auch wurde dargestellt, warum man sich – auch seinerzeit schon – für ein solches Projekt ausgesprochen hatte. Das Schützenhaus liegt einfach zu weit vom Ortskern entfernt und hinzukommt, dass immer jeweils die Bundesstraße 8 überquert werden muss.

Die verschiedenen Veranstaltungen der Brauchtumspflege, welche die Ortsgemeinde durchführt (Maifeier / Gemeindewandertag / St. Martinsfeier / Adventsfeier / Seniorenfeier) sollten für jedermann fußläufig leicht zu erreichen sein. Und dies natürlich für beide Ortsteile: Michelbach und Widderstein. Hinzu kommt, dass dann für die jüngere Generationen direkt nebenan der Spielplatz auch genutzt werden kann.

Der von der Verwaltung erstellte Plan/Vorschlag eines neuen Gebäudes wurde dann diskutiert. Aus der Versammlung heraus kamen konstruktive Ideen und Vorschläge, mit welchen sich der Ortsgemeinderat nun kurzfristig beschäftigen will. Auch kam der Vorschlag, dass man eine Arbeitsgruppe bildet, welche aus Personen bestehen sollte, die sich bautechnisch auskennen und entsprechend einbringen können. Man möchte möglichst viel in Eigenleistung und mit örtlichen Unternehmen durchführen.

Schleiden stellte aber auch klar, dass ein solches Gebäude nicht für Vermietungen, wie zum Beispiel Geburtstagsfeiern oder ähnlichem zur Verfügung steht. Es soll ausschließlich für die dem Gemeinwohl dienende Veranstaltungen genutzt werden.

Das weitere Vorgehen besteht nun darin, dass der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss fassen muss und danach erstellt die Verwaltung einen Bauantrag. Hoffmann erwähnte aber auch, dass das ein oder andere Thema noch zwischen Ortsgemeinde und Verwaltung besprochen werden müsste. Auch sollte über Fördergelder gesprochen werden.

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