Martinsfeuer: Was erlaubt ist und worauf Veranstalter achten müssen
Kreis Neuwied. Bald werden in vielen Gemeinden wieder die traditionellen Martinsfeuer entzündet. Damit das Brauchtum nicht zur Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt wird, erinnert die Kreisverwaltung Neuwied an wichtige Vorschriften. Besonders beim Brennmaterial und beim Schutz von Tieren gibt es einiges zu beachten.
Nur unbehandeltes Holz darf ins Feuer
Martinsfeuer dürfen nicht zur Entsorgung von Abfällen genutzt werden. Lackierte oder furnierte Hölzer gehören ebenso wenig hinein wie Sperrmüll oder Altreifen.
„Abfälle setzen beim Verbrennen Schadstoffe frei, die Mensch und Umwelt belasten. In den Feuern dürfen ausschließlich naturbelassenes, unbehandeltes Holz oder Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden“, erklärt Stephan Hoffmann vom Umwelt- und Naturreferat der Kreisverwaltung.
Wer andere Abfälle verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Auch Brandbeschleuniger wie Altöl, Diesel oder andere flüssige Brennstoffe sind nicht erlaubt.
Holzstapel können zur tödlichen Falle für Tiere werden
Beim Aufschichten der Martinsfeuer ist außerdem Rücksicht auf die Tierwelt notwendig. Reisig- und Holzhaufen bieten vielen Tieren einen willkommenen Unterschlupf. Igel nutzen sie beispielsweise als Tagesversteck, während sie sich auf den bevorstehenden Winter vorbereiten.
Auch Vögel, Amphibien, Reptilien und Insekten können in den Holzstapeln Schutz suchen. Werden die Haufen bereits Tage oder Wochen vor dem Martinsfeuer aufgeschichtet, besteht die Gefahr, dass sich Tiere darin einnisten und beim Abbrennen ums Leben kommen.
Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt deshalb, das Brennmaterial möglichst erst kurz vor dem Entzünden und unter Aufsicht aufzuschichten. Ist das nicht möglich, sollte der Holzstapel unmittelbar vor dem Abbrennen vollständig umgeschichtet werden, damit sich darin versteckte Tiere rechtzeitig in Sicherheit bringen können.
Wird dabei allerdings ein Nest oder eine geschützte Ruhestätte entdeckt, darf das betroffene Material weder umgeschichtet noch angezündet werden. Wer dies missachtet, kann gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. In Deutschland stehen alle wildlebenden europäischen Vogelarten sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten unter gesetzlichem Schutz.
Wer diese Regeln beachtet, kann dazu beitragen, dass die Martinsfeuer auch in diesem Jahr ein schönes und sicheres Gemeinschaftserlebnis bleiben.
Weitere Informationen erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Neuwied. Ansprechpartner sind Lea Kiefer (02631 / 803-677), Anne Ebelhäuser (02631 / 803-383) und Börries Schlimbach (02631 / 803-237). Auch die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden im Kreis Neuwied stehen für Fragen zur Verfügung.
Quelle: Kreisverwaltung Neuwied
















