BERLIN – Ellen Demuth MdB begrüßt milliardenschwere Entlastung für Kommunen – Bundesregierung hält Wort
BERLIN – Ellen Demuth MdB begrüßt milliardenschwere Entlastung für Kommunen – Bundesregierung hält Wort
Die Bundesregierung entlastet Länder und Kommunen von 2026 bis 2029 mit rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Das Bundeskabinett hat dafür heute den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem 400 Millionen Euro jährlich zur Entlastung finanzstarker Länder im Finanzkraftausgleich und 250 Millionen Euro für Länder mit hohen kommunalen Altschulden wie Rheinland-Pfalz. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
„Nach den 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Länder und Kommunen legt der Bund direkt nach und schafft die nächste milliardenschwere Entlastung. Das ist ein gutes Signal, denn viele Städte und Gemeinden seit Jahren unter wachsendem Druck. Mit den Bundesmitteln entsteht vor Ort Investitionsspielraum für die Sanierung von Schulen und Sportanlagen“, sagt Ellen Demuth.
Rheinland-Pfalz gehört zu den Ländern, die vom Baustein für kommunale Altschulden profitieren sollen. Gerade das ist wichtig, weil viele Kommunen seit Jahren unter steigenden Ausgaben leiden – vor allem im Sozialbereich, während die Einnahmen nicht Schritt halten. Das Finanzierungsdefizit der Gemeinden summierte sich 2025 auf 31,9 Milliarden Euro. Ausbleibende Investitionen sind vielerorts die Folge. Nach dem Sondervermögen für die Infrastruktur zeigt die schwarz-rote Koalition erneut, dass sie Länder und Kommunen nicht alleinlässt, sondern gezielt entlastet und neue Spielräume schafft.
„Klar ist aber auch: Eigentlich sind die Länder für die Finanzen ihrer Kommunen verantwortlich. Dass der Bund trotz hoher eigener Belastungen im Haushalt erneut Mittel frei macht, zeigt den Ernst der Lage. Jetzt müssen die Mittel schnell und vollständig dort ankommen, wo sie gebraucht werden – in den Städten und Gemeinden vor Ort. Denn handlungsfähige Kommunen sind das Fundament unseres Landes“, so Demuth abschließend.















