ALTENKIRCHEN. Zwangsversteigerung eines Zweifamilienhauses in Altenkirchen

ALTENKIRCHEN. Zwangsversteigerung eines Zweifamilienhauses in Altenkirchen

Eine Win-win-Situation ergab sich vor dem Amtsgericht der Kreisstadt, als es um die Zwangsversteigerung einer Immobilie ging. Landläufig sei bekannt, so ein Beobachter, dass Häuser unter dem Verkehrswert verkauft werden. So jedoch nicht im vorliegenden Fall. Hier wurden sogar 44.000 Euro über dem taxierten Wert geboten. Warum es auch für den Käufer ein Gewinn war? Es musste das frühere Zuhause auf Anordnung verlassen und darf sich nunmehr glücklich schätzen, wieder ein neues Heim gefunden zu haben. Spannend ging es im Gerichtssaal 212 zu. Um 10.08 Uhr, so die Vorsitzende, nahm das Bieten seinen Lauf. Das Erstgebot lag deutlich unter der Hälfte des Schätzwertes. Dies ging nicht lange so. 30 Minuten ist die Mindestgebotszeit in einem solchen Verfahren und ist erst dann beendet, wenn die Vorsitzende feststellt, dass keine Gebote mehr abgegeben werden. Diese Zeit wurde kurz überschritten. In dieser Spanne wurden elf Stimmen laut, die sich gegenseitig überboten. 25 Besucher, teils davon Bieter, wohnten der Versteigerung bei.

Üblich ist, dass jeder Bieter einen Scheck über 10 Prozent des Verkehrswertes mitbringt. Dieser muss von einer Bank bestätigt sein. Er wird anschließend bei der Landesjustizkasse eingelöst und nach Gutschrift hat der neue Eigentümer das Begehungsrecht für das Gebäude erworben. In der Regel, so ein weiterer Beobachter, gehen Häuser 30 oder mehr Prozente unter dem geschätzten Wert des Gutachters weg. Allerdings handelt es sich bei den zusätzlichen 44.000 Euro nicht um einen Reingewinn, da hiervon die Kosten für den Gutachter und das Gericht zu zahlen sind. Man konnte dem bisherigen Eigentümer aber eine deutliche Entspannung im Gesicht ablesen, so ein Dritter.

Weiterhin sind die gesetzlichen Vorschriften, dass eine Versteigerung im Gericht ausgehängt werden muss, in dem zumindest der taxierte Wert zu entnehmen ist. Ein Grund für den positiven Ausgang des Tages könnte die zentrale und trotzdem ruhige Lage sein. Ein Anwohner aus der Nachbarschaft hatte sogar gemeint, dass es ein Abrissprojekt sei, eine andere sprach von Feuchtigkeit, was sich aber bei näherer Betrachtung als Irrtum herausstellte. Allein der Grundstückswert war in der Expertise mit 93.000 Euro beziffert worden. Das Haus bietet Platz für zwei Familien. Aufgrund der allgemeinen Wohnungsknappheit wird sich wahrscheinlich schnell ein zusätzlicher Mieter finden, falls dies vom neuen Eigentümer gewollt ist. Werner Klak

Foto: Vor dem Amtsgericht Altenkirchen kam es am Freitag zu einer überraschenden Zwangsversteigerung eines Zweifamilienhauses, wobei 44.000 Euro über dem geschätzten Nennwert geboten wurden. Insgesamt elf Mal wurde die Hand gehoben, was einmal mehr die Wohnraumknappheit in der Kreisstadt bestätigte. Foto: Werner Klak

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