ALTENKIRCHEN – Verhandlungstermin geplatzt

ALTENKIRCHEN – Verhandlungstermin geplatzt

Jeder, der mal den Führerschein abgegeben hat, egal ob freiwillig oder durch Entzug, weiß, wie schwer und manchmal auch kostspielig es ist, ihn wieder zurück zu bekommen. Behörden handeln nach Gesetzen, die manchmal schwer zu durchschauen sind und unterschiedlich interpretiert werden. Ein guter Rechtsanwalt kann da hilfreich sein.

Am Mittwoch, 13. Mai kam es vor dem Amtsgericht in der Kreisstadt erst gar nicht zur Verhandlung. Was war vorgefallen? Der Angeklagte hatte im August 2024 ein erstes Delikt, bekam vor dem Amtsgericht Betzdorf 1,5 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung und hatte im Januar 2025 eine zweite Straftat, also innerhalb der Bewährung. Die Staatsanwältin verlass keine Anklage. Warum? Es fehlte ein Verteidiger. Der diensthabende Richter bot an, dass der Angeklagte sich selbst einen Richter innerhalb von zwei Wochen aussucht, worauf der Angeklagte mit deutschem Pass verzichtete, also wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger zugeteilt.

Wie kam es zu alledem? Dem Richter wurde erst kurz vor dem Termin von der Staatsanwältin die komplette Akte vorgelegt. Erst danach war klar, dass der Angeklagte eine Verteidigung braucht. Es seien alles nur Menschen, so der Richter. Bei vorheriger Kenntnis hätte er den Termin gar nicht anberaumt. Es kann für eine Verhandlungsverschiebung bis zu sechs Monaten dauern, bis ein neuer Termin anberaumt wird. Der Richter, ein menschlicher und loyaler Mann, versprach, einen tatsächlichen Verhandlungstermin dazwischen zu schieben.

Warum der Führerschein entzogen wurde, bleibt offen. Fakt ist, dass der Angeklagte einen höflichen, wenn auch nervösen Eindruck machte. Es bleibt spannend abzuwarten, wie dieser Fall vor Gericht weitergeht. (Werner Klak)

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