RHEINLAND-PFALZ – Detlef Placzek erneut zum Opferbeauftragten der Regierung berufen
RHEINLAND-PFALZ – Detlef Placzek erneut zum Opferbeauftragten der Regierung berufen
Detlef Placzek bleibt Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat hat ihn bis zum Ende der Legislaturperiode 2031 wiederberufen. Placzek hat das Amt des Opferbeauftragten bereits in den vergangenen beiden Wahlperioden übernommen und sich als zentrale Anlaufstelle für Opfer und Angehörige im Land etabliert. Ministerpräsident Gordon Schnieder und die stellvertretende Ministerpräsidentin sowie Ministerin für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend Sabine Bätzing-Lichtenthäler gratulierten Placzek, wünschten ihm eine glückliche Hand und setzten auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei dieser so wichtigen Aufgabe.
Schnieder: „Detlef Placzek hat das Amt über die Jahre wesentlich geprägt“
Dazu Ministerpräsident Gordon Schnieder: „Detlef Placzek hat in der langen Zeit seines Wirkens als Opferbeauftragter der Landesregierung dieses Amt nicht nur erfolgreich im Sinne der Betroffenen ausgefüllt, sondern über die Jahre auch wesentlich geprägt. Wir sind ihm sehr dankbar, dass er sich dieser anspruchsvollen Aufgabe mit großem Engagement widmet und wünschen ihm auch für die Zukunft viel Kraft und gutes Gelingen. Der Opferbeauftragte ist für die Landesregierung ein unverzichtbarer Baustein in der Betreuung und Nachsorge für Opfer und Betroffene bei Anschlägen, Amoktaten, Naturkatastrophen und anderen Unglücken überregionalen Ausmaßes.“
Bätzing-Lichtenthäler: „Wenn Unterstützung nötig ist, ist Landesregierung da“
„Menschen brauchen Menschen, gerade in schwierigen Phasen. Diesem Leitsatz ist Detlef Placzek stets gerecht geworden. Er ist mehr als eine Institution, um Antragswege zu verkürzen und Hilfe zu vereinfachen. Er ist mit einem offenen Ohr und seinem großen Verständnis ein wichtiger Teil der Hilfe für die Betroffenen“, betonte Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Als ehemaliger Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung bringt er die richtigen Voraussetzungen mit, um Opfern und Angehörigen zielgenaue Hilfen zu bieten. Damit geht ein wichtiges Signal einher: Wenn Menschen Unterstützung brauchen, dann ist die Landesregierung für sie da.“
Placzek: „Schnelle und unbürokratische Hilfe ist enorm wichtig“
Placzek bedankte sich für die Wiederberufung und die Möglichkeit, das Amt fortzuführen: „Seit ich das Amt des Opferbeauftragten 2018 angetreten habe, erfahre ich immer wieder, wie enorm wichtig die schnelle und unbürokratische Unterstützung für die Menschen ist. Das ist der Kern meiner Aufgabe: Für diejenigen da sein, die großes Unglück erleiden mussten. Auch wenn ich das Leid kaum lindern kann, kann ich dazu beitragen, die Rückkehr in ein normales Leben zu vereinfachen. Das ist mein Antrieb. Ich begrüße es außerordentlich und bin dankbar, dass sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für eine Stärkung der Stellung des Opferbeauftragten ausgesprochen haben.“
Landesregierung führte Amt des Opferbeauftragten bereits 2018 ein
Der Opferbeauftragte wurde von der Landesregierung im Jahr 2018 anlässlich des Gedenkens zum 30. Jahrestag der Katastrophe von Ramstein eingeführt. Über die Jahre haben sich die Bedeutung und Notwendigkeit dieser Einrichtung eindrücklich gezeigt. Insbesondere die Amokfahrt in Trier im Dezember 2020, die Naturkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 und die Amokfahrt in der Fußgängerzone im Rheinland-Pfalz nahen Mannheim im März 2025 hinterließen Angehörige verstorbener Opfer, Verletzte und traumatisierte Personen, um deren Anliegen sich der Opferbeauftragte unbürokratisch kümmert. Mit dem Opferbeauftragtengesetz des Landes wurden im Februar 2023 die Rechtsstellung gestärkt und die Aufgaben gesetzlich festgelegt. Dazu zählen insbesondere die Beratung und Vermittlung von schnellen und passgenauen Hilfen sowie die Erstellung eines Kriseninterventionskonzepts.




















