UNKEL – Ladendiebstahl deckt weitere Straftat auf

UNKEL – Ladendiebstahl deckt weitere Straftat auf

Samstagnachmittag, 31. Mai 2025 kam es zu einem Ladendiebstahl in einem Einkaufsmarkt in Unkel. Der 53-jährige Tatverdächtige wurde durch einen Ladenmitarbeiter dabei beobachtet, wie er sich einer Umverpackung eines Drogerieartikels entledigt. Nachdem er hinter dem Kassenbereich aufgehalten wurde, konnte in dessen Jackentaschen diverses Stehlgut aufgefunden werden. Die Schadenshöhe liegt in einem mittleren zweistelligen Eurobereich. Im Verlauf der weiteren Ermittlungen ergab sich, dass der 53-jährige Moldauer bei einer örtlichen Baufirma arbeitet. Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen in Deutschland eine Arbeitserlaubnis, oder alternativ ein Visum, das die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet. Beides konnte durch den Tatverdächtigen nicht vorgelegt werden. Er wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Ladendiebstahls, sowie in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, verantworten müssen. Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz können im schlimmsten Fall eine Ausweisung nach sich ziehen. Quelle Polizei

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