RHEINLAND-PFALZ – Nach der Wahl ist vor der Verantwortung – Kulturfördergesetz jetzt!
RHEINLAND-PFALZ – Nach der Wahl ist vor der Verantwortung – Kulturfördergesetz jetzt!
Die neue Legislaturperiode bietet die konkrete Möglichkeit einer gesetzlichen Grundlage für Planungssicherheit, Transparenz und langfristige Kulturförderung in Rheinland-Pfalz
Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz hat zu einem politischen Wechsel geführt. Die CDU wird künftig den Ministerpräsidenten stellen und damit die kulturpolitische Verantwortung in einer neuen Konstellation tragen. Für die Kulturszene unseres Landes ist dies mehr als ein bloßer Regierungswechsel – es ist eine Chance. Eine Chance, ein kulturpolitisches Vorhaben endlich umzusetzen, das seit Jahren diskutiert, zugesagt und doch immer wieder vertagt wurde: ein Kulturfördergesetz für Rheinland-Pfalz.
Die Forderung nach einem Kulturfördergesetz ist keineswegs neu. Im Gegenteil: Sie begleitet die kulturpolitische Diskussion im Land seit vielen Jahren und wurde vom Landesmusikrat Rheinland-Pfalz sowie zahlreichen Verbänden kontinuierlich vorgetragen. Besonders bemerkenswert ist, dass sich bereits vor der Landtagswahl 2021 die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher von vier der fünf im Landtag vertretenen Parteien ausdrücklich für ein solches Gesetz ausgesprochen hatten. Die parteiübergreifende Zustimmung zeigte deutlich, dass ein breiter Konsens über die Bedeutung von Kultur für die gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes besteht. Umso größer war die Enttäuschung, als dieses Vorhaben nach der Wahl nicht weiterverfolgt wurde.
Stattdessen wurde ein Kulturentwicklungsplan auf den Weg gebracht. Dieser Prozess war zweifellos von Engagement getragen, hat den Dialog zwischen Politik und Kulturszene gestärkt und bot eine Plattform für Austausch, Bestandsaufnahme und Perspektivdiskussion. Dennoch bleibt festzuhalten: Ein Kulturentwicklungsplan kann ein Kulturfördergesetz nicht ersetzen. Ein Plan formuliert Absichten, ein Gesetz schafft Verbindlichkeit. Ein Plan beschreibt Möglichkeiten, ein Gesetz garantiert Strukturen. Ein Plan endet mit seiner Veröffentlichung – ein Gesetz entfaltet dauerhafte Wirkung.
Ein Kulturfördergesetz würde der Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine neue Qualität der Planungssicherheit geben. Künstlerinnen und Künstler, Ensembles, Musikschulen, Chöre, Orchester, Festivals, freie Initiativen und institutionelle Einrichtungen könnten sich auf verlässliche Rahmenbedingungen stützen. Kultur würde nicht länger als freiwillige Leistung betrachtet, die je nach Haushaltslage stärker oder schwächer bedacht wird, sondern als gesellschaftliche Aufgabe mit nachhaltigem Auftrag.
Ein solches Gesetz würde auch ein deutliches Signal an die Öffentlichkeit senden: Kultur ist kein Luxus, sondern elementarer Bestandteil gesellschaftlicher Entwicklung. Sie stiftet Identität, stärkt demokratische Diskurse, fördert Kreativität, Bildung und sozialen Zusammenhalt. Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Herausforderungen ist Kultur ein unverzichtbarer Raum der Begegnung und Verständigung.
Andere Bundesländer haben vorgemacht, welchen kulturpolitischen Mehrwert ein entsprechendes Gesetz bieten kann. Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Kulturgesetzbuch Maßstäbe gesetzt. Dort wurden Förderprinzipien, Zuständigkeiten und Zielsetzungen verbindlich festgeschrieben. Kultur wurde als Querschnittsaufgabe anerkannt, deren Bedeutung weit über einzelne Ressorts hinausreicht. Ein vergleichbarer Schritt in Rheinland-Pfalz würde die Position der Kulturverbände stärken, ihre Mitwirkung strukturieren und ihre Rolle als Partner der Politik festigen.
Ein Kulturfördergesetz würde darüber hinaus die kulturpolitische Wahrnehmung im Landtag selbst stärken. Kulturpolitik benötigt Sichtbarkeit, klare Zuständigkeiten und eine angemessene institutionelle Verankerung. In der vergangenen Legislaturperiode war Kultur Teil eines Ministeriums, das mehrere sehr unterschiedliche Bereiche zusammenführte. Diese Konstruktion führte zwangsläufig dazu, dass kulturpolitische Themen nicht immer die Aufmerksamkeit erhielten, die ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entspricht. Eine eigenständige oder zumindest klar profilierte Ressortzuständigkeit für Kultur würde die politische Gewichtung verbessern und die Kommunikation zwischen Politik und Kulturszene erleichtern.
Die neue Legislaturperiode bietet die Gelegenheit, diese strukturellen Fragen neu zu ordnen. Die CDU hat die Forderung nach einem Kulturfördergesetz in der Vergangenheit unterstützt. Daraus ergibt sich nun eine besondere Verantwortung. Politische Glaubwürdigkeit zeigt sich nicht allein im Wahlkampf, sondern vor allem im Regierungshandeln. Die Kulturszene des Landes wird aufmerksam beobachten, ob den früheren Zusagen konkrete Schritte folgen.
Ein Kulturfördergesetz ist kein Selbstzweck. Es geht nicht um zusätzliche Bürokratie, sondern um verlässliche Leitplanken. Es geht darum, kulturpolitische Ziele transparent zu formulieren, Förderinstrumente nachvollziehbar zu gestalten und Beteiligungsprozesse zu institutionalisieren. Es geht um langfristige Perspektiven für kulturelle Bildung, Breitenkultur und Spitzenförderung gleichermaßen. Gerade die Amateurmusik, die in Rheinland-Pfalz eine besonders tragende Rolle spielt, ist auf stabile Rahmenbedingungen angewiesen. Sie ist ein Rückgrat des gesellschaftlichen Lebens in Städten und Gemeinden, sie verbindet Generationen und Milieus, schafft Orte der Teilhabe.
Ein Gesetz würde auch die Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen und freien Trägern stärken. Kulturpolitik ist immer Gemeinschaftsaufgabe. Ein Kulturfördergesetz könnte hier Orientierung schaffen und gleichzeitig genügend Flexibilität lassen, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.
Die Kulturszene erwartet keine schnellen Symbolentscheidungen, sondern einen ernsthaften politischen Prozess. Dazu gehört die Einbindung der Verbände, die Nutzung vorhandener Expertise und die Bereitschaft, Kulturpolitik als Zukunftspolitik zu verstehen. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten ist es wichtig, die Bedeutung von Kultur nicht gegen andere gesellschaftliche Aufgaben auszuspielen. Kultur trägt zur Attraktivität des Landes bei, sie fördert Innovation und Lebensqualität, sie ist Standortfaktor und demokratische Ressource zugleich.
Ein Kulturfördergesetz für Rheinland-Pfalz wäre mehr als ein juristischer Rahmen. Es wäre ein Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt, zur Verantwortung gegenüber den Kulturschaffenden und zur Bedeutung von Kunst und Musik für unsere Gesellschaft. Es wäre ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass Kultur als wesentlicher Bestandteil unseres Gemeinwesens verstanden wird.
Mut zur Kulturpolitik bedeutet Mut zur Verbindlichkeit. Jetzt ist der Zeitpunkt, diesen Mut zu zeigen.

















