RENGSDORF – Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
RENGSDORF – Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. – Photovoltaik: Was tun mit meiner Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?
Im 21. Betriebsjahr endet für alle Photovoltaik-Anlagen die Fördervergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Der Netzbetreiber muss den Strom jedoch auch von Anlagen abnehmen, die älter als 20 Jahre sind, und eine entsprechende Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und beträgt etwa 3 bis 6 Cent pro Kilowattstunde. Wird nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an der Photovoltaik-Anlage verändert, erhalten Sie diese Anschlussvergütung automatisch – abzüglich einer Pauschale für die Vermarktung des Stroms.
In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, die alte Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen und nur den überschüssigen Solarstrom ins Netz einzuspeisen. Denn für jede erzeugte Kilowattstunde, die im Haushalt verbraucht wird, muss weniger teurer Strom aus dem Stromnetz bezogen werden.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale informieren kostenlos und unabhängig zu den Möglichkeiten rund um das Thema Photovoltaik.
Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15 – 18 Uhr wie folgt statt: Rengsdorf: Donnerstag, den 11. Dezember, Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer Nr. 43, (Nebeneingang) im 2. Obergeschoss (Aufzug vorhanden).
Dierdorf: Donnerstag, den 27. November, in der Verbandsgemeindeverwaltung, Neuwieder Str. 7, Zimmer 304 im Dachgeschoss (Aufzug vorhanden). Die Beratung ist kostenfrei. Anmeldung unter Tel. 02689 291-2105. Energietelefon der Verbraucherzentrale: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13




















