Personenwagen rammte auf der K 61 Traktor
UNNAU – Personenwagen fuhr in vorschriftsmäßig fahrendes Maiausflugsgespann.
Zwei Traktoren mit Anhängern, auf denen mehrere Personen saßen, befuhren die K 61 aus Richtung Unnau in Richtung Nistertal. Der vorrausfahrende 26jährige Traktorfahrer beabsichtigte nach links zu einer Brennerei abzubiegen. Er setzte ordnungsgemäß Fahrtrichtungsanzeiger. Ein, den beiden Traktoren folgender, 21jähriger Autofahrer beabsichtigte zu diesem Zeitpunkt die Gespanne zu überholen. Während seines begonnen Überholvorgangs setzte der erste Traktor zum Abbiegen an. Es kam zum Zusammenstoß zwischen Personenwagen und Traktor. Beim Zusammenstoß wurde niemand verletzt. Während der anschließenden Verkehrsunfallaufnahme stellte sich heraus, dass der mit den Traktoren durchgeführte Personentransport so nicht genehmigt war und unter keine Ausnahmeverordnung fiel. Der komplette Sachverhalt wird der Staatsanwaltschaft Koblenz zugeleitet.
Zwei Traktoren mit Anhängern, auf denen mehrere Personen saßen, befuhren die K 61 aus Richtung Unnau in Richtung Nistertal. Der vorrausfahrende 26jährige Traktorfahrer beabsichtigte nach links zu einer Brennerei abzubiegen. Er setzte ordnungsgemäß Fahrtrichtungsanzeiger. Ein, den beiden Traktoren folgender, 21jähriger Autofahrer beabsichtigte zu diesem Zeitpunkt die Gespanne zu überholen. Während seines begonnen Überholvorgangs setzte der erste Traktor zum Abbiegen an. Es kam zum Zusammenstoß zwischen Personenwagen und Traktor. Beim Zusammenstoß wurde niemand verletzt. Während der anschließenden Verkehrsunfallaufnahme stellte sich heraus, dass der mit den Traktoren durchgeführte Personentransport so nicht genehmigt war und unter keine Ausnahmeverordnung fiel. Der komplette Sachverhalt wird der Staatsanwaltschaft Koblenz zugeleitet.