NGG fordert Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren
Kreis Altenkirchen. In den kommenden Jahren werden im Landkreis Altenkirchen voraussichtlich rund 1.140 Beschäftigte pro Jahr in den Ruhestand gehen. Bis 2035 werden nach Berechnungen des Pestel-Instituts insgesamt rund 33.300 Menschen im Kreis im Ruhestand sein. Auf diese Zahlen verweist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Mittelrhein, die sich angesichts der geplanten Rentenreform für den Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren einsetzt.
Die Gewerkschaft sieht die aktuellen Reformpläne kritisch. Besonders Beschäftigte, die bereits 45 Versicherungsjahre erreicht haben oder kurz davorstehen, seien verunsichert. Sie befürchteten finanzielle Einbußen, falls die bisherige Regelung abgeschafft wird.
„Wer früh ins Berufsleben startet, darf dafür nicht bestraft werden“, erklärt Volker Daiss, Geschäftsführer der NGG-Region Mittelrhein. Viele Menschen mit langen Erwerbsbiografien gehörten keineswegs zu den Spitzenverdienern. Gerade Beschäftigte in der Lebensmittelproduktion, in Bäckereien, Kantinen und Restaurants seien auf eine verlässliche gesetzliche Rente angewiesen.
Wie viele Menschen die Regelung betrifft, verdeutlicht die NGG mit Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Von den rund 322.000 Männern, die Ende 2025 in Rheinland-Pfalz eine gesetzliche Altersrente bezogen, hatten nach Gewerkschaftsangaben etwa 154.300 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht. Bei den knapp 397.000 Rentnerinnen waren es rund 53.600.
Bisherige Rentenregelung steht zur Diskussion
Nach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist dies frühestens mit 65 Jahren möglich. Allein das Erreichen der 45 Jahre reicht für einen sofortigen Renteneintritt nicht aus.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission empfiehlt, diese besondere abschlagsfreie Altersrente abzuschaffen. Eine entsprechende gesetzliche Neuregelung ist allerdings noch nicht beschlossen. Die Bundesregierung erklärte am 27. Oktober, dass die konkrete Umsetzung der Kommissionsempfehlungen noch ausgearbeitet werde.
Die NGG appelliert an CDU/CSU und SPD, die bisherige Regelung beizubehalten. Auch eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehnt sie ab. Wer körperlich belastende Arbeit verrichte, könne nicht beliebig länger arbeiten, argumentiert Daiss. Eine höhere Altersgrenze käme für diese Beschäftigten aus Sicht der Gewerkschaft einer Rentenkürzung gleich.
Kritisch bewertet die NGG außerdem die geplante stärkere Kapitaldeckung der Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente müsse verlässlich bleiben und dürfe nicht von den Risiken der Finanzmärkte abhängen. Zudem fordert die Gewerkschaft, das Rentenniveau weiterhin an die Lohnentwicklung zu koppeln.
Quelle
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Mittelrhein, Pressemitteilung vom 29. Oktober 2026. Ergänzende Informationen zur Rentenregelung und den Reformplänen: Deutsche Rentenversicherung und Bundesregierung.
















