KREIS ALTENKIRCHEN – Die Kostenerstattung, von der viele Unternehmen nichts wissen
KREIS ALTENKIRCHEN – Die Kostenerstattung, von der viele Unternehmen nichts wissen – Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen weist auf Stromsteuer-Erstattung für Betriebe hin
Viele kleine und mittlere Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, dem Handwerk und der Land- und Forstwirtschaft zahlen Jahr für Jahr Stromsteuer, ohne zu wissen, dass sie einen erheblichen Teil davon zurückbekommen können. Darauf macht die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen aufmerksam. „Unternehmen bestimmter Branchen können eine Entlastung von 2 Cent pro Kilowattstunde beim zuständigen Hauptzollamt in Koblenz beantragen. Seit Anfang dieses Jahres ist diese Entlastung dauerhaft im Gesetz verankert“, erklärt Lars Kober, Leiter der Wirtschaftsförderung.
Profitieren können laut Gesetz alle Betriebe, die nach der Wirtschaftszweig-Klassifikation des Statistischen Bundesamts dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind. Dies umfasst u.a. Bäckereien, Fleischereien, Metallbauer, Maschinen- und Anlagenbau, Schreinereien, Druckereien, Brauereien, Energie- und Wasserversorger, Gartenbau- und Forstbetriebe sowie Bauunternehmen. Nicht antragsberechtigt sind Dienstleister, Einzelhandel und Gastronomie. Logistik-/ Speditionsdienstleister sind nur bei nachweislichem Schwerpunkt im produzierenden Bereich antragsberechtigt.
„Vom Bruttoerstattungsbetrag wird ein Sockelbetrag (Selbstbehalt) von 250 Euro pro Jahr abgezogen. Lohnenswert ist der Antrag deshalb ab einem Jahresstromverbrauch von rund 12.500 Kilowattstunden. Darunter würde keine Auszahlung erfolgen“, sagt Kober. Um welche Erstattungsbeträge es gehen kann, zeigt der Leiter der Wirtschaftsförderung an zwei Beispielen. Habe zum Beispiel ein metallverarbeitendes Unternehmen einen Jahresstromverbrauch von rund 250.000 Kilowattstunden, liege der Erstattungsbetrag bei 4.750 Euro pro Jahr. Aber auch eine Bäckerei mit einem jährlichen Stromverbrauch von 50.000 Kilowattstunden würde einen Betrag von 750 Euro erstattet bekommen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Zoll-Portal des Bundes. Erforderlich sind unter anderem ein ELSTER-Organisationszertifikat, die Stromrechnungen des Verbrauchsjahres sowie eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Antragsfrist endet jeweils am 31. Dezember des Folgejahres – für das Verbrauchsjahr 2025 also am 31. Dezember 2026.
Die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen hat alle relevanten Informationen zur Stromsteuer-Erstattung in einem Beitrag inklusive kompaktem Leitfaden zusammengefasst. Der Beitrag ist in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden unter www.wirtschaftsfoerderung-ak.de


















