KOBLENZ – Wefelscheid – Keine Hinweise auf Gesundheitsgefahr durch Quecksilber-Immissionen aus Krematorien

KOBLENZ – Wefelscheid – Keine Hinweise auf Gesundheitsgefahr durch Quecksilber-Immissionen aus Krematorien – Landesregierung beantwortet Kleine Anfrage

Der Koblenzer Landtagsabgeordnete Stephan Wefelscheid hat die rheinland-pfälzische Landesregierung zu möglichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Quecksilber-Emissionen aus Krematorien befragt. Hintergrund seiner Kleinen Anfrage war die Sorge, dass beim Verbrennen von Verstorbenen mit Amalgam-Zahnfüllungen Quecksilber freigesetzt wird und dadurch Anwohner im mittel- und unmittelbaren Umfeld von Krematorien belastet werden könnten.

Nun liegt die Antwort des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz vor. Nach Angaben der Landesregierung ist der Anteil von Amalgamfüllungen in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Im Jahr 2023 lag dieser in Rheinland-Pfalz nur noch bei 1,76 Prozent der neuen Zahnfüllungen. Zudem ist seit dem 1. Januar 2025 die Verwendung von Dentalamalgam in der EU grundsätzlich untersagt, mit wenigen medizinisch begründeten Ausnahmen. Damit ist perspektivisch von weiter sinkenden Quecksilber-Emissionen aus Krematorien auszugehen.

In Rheinland-Pfalz werden derzeit sieben Humankrematorien betrieben. Diese unterliegen den Vorgaben der 27. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (27. BImSchV). Zwar existiert kein spezieller Grenzwert für Quecksilber, jedoch sind alle Anlagen mit moderner Abgasnachbehandlung ausgestattet.

Nach Angaben der Landesregierung erreichen die eingesetzten Aktivkohle-Verfahren zur Abgasreinigung eine Quecksilber-Abscheidung von 85 bis 95 Prozent.

Eine spezielle messtechnische Überwachung der Quecksilberemissionen ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Auch immissionsseitige Messungen im Umfeld der Anlagen werden nicht durchgeführt.

Studien sehen keine signifikanten Gesundheitsrisiken

Die Landesregierung verweist auf Untersuchungen des Umweltbundesamtes sowie internationale Studien. Demnach wird die bundesweite Quecksilber-Gesamtfracht aller rund 160 Krematorien in Deutschland auf etwa 25 Kilogramm pro Jahr geschätzt – ein vergleichsweise geringer Wert im Verhältnis zu industriellen Emissionsquellen.

Internationale Modellrechnungen kommen zudem zu dem Ergebnis, dass durch Krematorien verursachte bodennahe Quecksilberkonzentrationen kein signifikantes Gesundheitsrisiko darstellen. Konkrete Hinweise auf Umweltauswirkungen oder Gesundheitsgefährdungen im Umfeld von Krematorien in Rheinland-Pfalz liegen der Landesregierung nicht vor.

Wefelscheid: Transparenz wichtig für Bürgerinnen und Bürger

„Gerade wenn es um mögliche Umweltgifte in Wohngebieten geht, ist Transparenz entscheidend“, erklärt Stephan Wefelscheid. „Ich wollte wissen, ob es konkrete Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner gibt oder ob Handlungsbedarf besteht.“

Die Antwort der Landesregierung zeige, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine besonderen Gefahren für das Umfeld von Krematorien bestehen. Gleichwohl werde die Entwicklung – insbesondere im Hinblick auf technische Standards und mögliche Anpassungen der bundesrechtlichen Vorgaben – weiter aufmerksam zu verfolgen sein.

Hintergrund ist, dass die einschlägige VDI-Richtlinie zum Stand der Technik derzeit überarbeitet wird. Anschließend soll geprüft werden, ob die 27. BImSchV an neue technische Standards angepasst werden muss. Foto: Claas Osterloh Vetter

Foto: Stephan Wefelscheid vor dem kommunal betriebenen Krematorium in Koblenz/Metternich.

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