IHK-Veranstaltung zum neuen Verbraucherrecht
ALTENKIRCHEN/MONTABAUR/NEUWIED – Was Online-Händler wissen müssen – Am Freitag, 13. Juni tritt das neue Verbraucherrecht in Kraft. Das Gesetz bringt zahlreiche Änderungen für den Online-Handel mit sich, die auch eine Umstellung des Internetauftritts erforderlich machen. Neben einer Reformierung des Widerrufsrechts ändern sich insbesondere auch die Informationspflichten für Händler. Damit Online-Händler von der neuen Rechtslage nicht überrascht werden, laden die IHK-Geschäftsstellen Altenkirchen, Montabaur und Neuwied zu einer Informationsveranstaltung mit dem Titel „Neues Verbraucherrecht 2014 – Das ändert sich für Online-Händler“ für Dienstag, 10. Juni, von 18:00 bis 21:00 Uhr in die Stadthalle Ransbach-Baumbach (Pleurtuit-Saal, Rheinstraße 103) ein. Referent ist Rechtsanwalt Dr. Michael Fromm von „Fromm – Kanzlei für Unternehmens- und Steuerrecht“ in Koblenz. Er wird über die anstehenden Änderungen informieren und einen Überblick zu weiteren aktuellen Themen im Wettbewerbs- und Internetrecht geben. Die Veranstaltung ist für IHK-Mitglieder kostenfrei. Anmeldung erforderlich unter: IHK-Geschäftsstelle Montabaur, Bahnhofsplatz 2-4, 56410 Montabaur, Telefon: 02602 1563-0, Fax: 02602 1563-20, Email: mt@koblenz.ihk.de.