WESTERWALD – Entwurf des Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald: Wirkungslos für Natur, Wälder und Biodiversität
WESTERWALD – Entwurf des Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald: Wirkungslos für Natur, Wälder und Biodiversität
Ziel der Fortschreibungen von Regionalen Raumordnungsplänen ist es, Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen, die zusätzlich die Vorgaben des deutschen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erfüllen. Danach soll zur Beschleunigung der Energiewende eine bestimmte Flächenkulisse an „Beschleunigungsgebieten“ aufgestellt werden, in denen es zu einem erheblichen Fortfall der Ermittlung des Konfliktpotenzials mit den Schutzgütern des Naturhaushalts kommt. Dieses ist nach europäischem Recht (RED III) möglich, wenn es Gebiete sind, in denen mit der Windkraft-Nutzung nach Aktenlage keine erheblichen Umweltschäden zu erwarten sind.
Hohe Konflikte für Natur und Lebensräume
„Im Vergleich zur 1. Offenlage in 2024 wurde die Flächenkulisse zwar verkleinert. Dennoch sehen wir bei fast allen verbleibenden Flächen erhebliche Konflikte für Natur und Lebensräume, weshalb wir die meisten Gebiete als Beschleunigungsgebiete für nicht geeignet halten und strikt ablehnen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Für die Naturschutzinitiative e.V. (NI) wird im Überblick der dargestellten Gebietskulisse die enorme Konflikthöhe von Windkraftplanungen im Planungsraum deutlich. Gebiete, die die Bedingungen nach der europäischen RED III-Richtlinie erfüllen, gibt es nach näherer Prüfung im Gebiet der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald nicht.
Nach Auffassung der NI sind die noch unter der ehemaligen Ampelkoalition beschlossenen Gesetzesverschärfungen zu Lasten der Natur verantwortungslos. Auch die Regierung Merz hat an der sogenannten „Habeck-Gesetzgebung“ keine Änderungen vorgenommen und setzt somit den energiepolitischen Irrweg auf Kosten unserer Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume fort. In keinem der vorgesehenen Gebiete dürfen nach Ansicht der NI ohne eine eingehende artenschutzrechtliche Prüfung Windindustrieanlagen errichtet werden.
Regionalplan ohne Steuerungswirkung
„Dieser Regionalplan hat aufgrund fehlender Verbindlichkeit keinerlei Steuerungswirkung. Unsere Analyse der Situation in den letzten zwei Jahren zeigt, dass weder die Positivgebiete im 1. Entwurf noch die für Windkraft zu meidenden Restriktionsgebiete nach dem Fachbeitrag Artenschutz des Landesamtes für Umwelt in den aktuellen Windkraftplanungen von Relevanz sind“, kritisiert Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI. „Daher erwarten wir von der neuen Landesregierung, dass sie umgehend im neuen Landesentwicklungsplan 5 alle europäischen Schutzgebiete und die selbst ermittelten Restriktionsgebiete zu Ausschlussflächen für die Errichtung von Windindustrieanlagen erklärt“, so die NI.
Große und ökologisch hochsensible Windparkplanungen wie z.B. an der A3 in der Region Dierdorf, in den Kernzonen der Naturparke bei Neuwied, im Westerwälder Vogelschutzgebiet bei Bellingen, im Wildenburger Land im Kreis Altenkirchen und im Rhein-Hunsrück-Kreis sollen dennoch verwirklicht werden, obwohl der Bau nach der Raumplanung gar nicht erfolgen solle.
„Denn unabhängig vom Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald bleibt es den Kommunen auch weiterhin möglich, über ihre Flächennutzungsplanung die Entwicklung der Windenergienutzung vor Ort aktiv zu gestalten. Dieses gilt ebenfalls für das gesamte Landes- und Bundesgebiet und führt daher die gesamte Raumplanung ins Absurde“, so Harry Neumann.
Da die Raumordnung – anders als es der Grundanspruch der Raumordnungsgesetze formuliert – in dieser Form keine Steuerungswirkung entfalte, liege hier lediglich ein wirkungsloses Abarbeiten von Vorgaben der letzten Gesetzänderungen vor. Ob mit der Erfüllung der Flächenkulisse im Jahr 2032 tatsächlich eine Entprivilegisierung der Windkraft nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dann eine steuernde Wirkung der Raumordnung eintrete, dürfe bezweifelt werden, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Diese Energiewende braucht dringend eine Kurskorrektur
Denn in einer auf Energieverschwendung bauenden Gesellschaft kann die angestrebte Treibhausneutralität nach dem EEG-Gesetz nie erreicht werden. Zerstört man aber im Sinne einer alleine technisch gedachten Energiewende die Natur und Landschaft, zerstört der Mensch weiter das 02/C02-Gleichgewicht auf der Erde und damit gleichzeitig auch die Biodiversität (Artenvielfalt). „Der damit einhergehende Verlust an Resilienz unserer Natur und Lebensräume wird das größte Zukunftsproblem werden, wenn man jetzt keine Kurskorrektur vornimmt“, so Harry Neumann und Immo Vollmer.



















