RHEINLAND-PFALZ – Tätlicher Angriff auf Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes

RHEINLAND-PFALZ – Tätlicher Angriff auf Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes – ver.di fordert konsequente Schutzmaßnahmen

Am 27. März wurde ein Beschäftigter des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Neunkirchen bei einem tätlichen Angriff im Dienst verletzt. Mehrere Angreifer haben den Mitarbeiter des Ordnungsdiensts zu Boden geworfen und anschließend geschlagen und getreten. Der Beschäftigte musste im Krankenhaus behandelt werden.

Der Angriff ist kein Einzelfall. Bundesweite Statistiken und aktuelle Erhebungen zeigen seit Jahren eine besorgniserregende Entwicklung. Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die Zahl der Gewalttaten gegen Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte zwischen 2015 und 2024 um 38,5 Prozent gestiegen. Zugleich berichtet ein Drittel der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung laut einer repräsentativen Befragung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Jahr 2024, dass Gewaltvorfälle in ihrer Einrichtung in den vergangenen zwölf Monaten zugenommen haben.

Die Gewalt richtet sich längst nicht mehr nur gegen einzelne Berufsgruppen. Im vergangenen Jahr verloren unter anderem ein Polizist, ein Gerichtsvollzieher sowie ein Zugbegleiter infolge von Gewalttaten ihr Leben. Diese Eskalation zeigt deutlich, wie ernst die Lage inzwischen ist.

„Diese Entwicklung darf auf keinen Fall so weitergehen. Hier ist die Politik dringend gefordert, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen“, erklärt Andreas Thiel von der Gewerkschaft ver.di.

Thiel fordert konkrete und sofort umsetzbare Schritte zum besseren Schutz der Beschäftigten: „Es müssen jetzt sofort Maßnahmen ergriffen werden, um die Beschäftigten zu schützen. In erster Linie braucht es eine konsequente Strafverfolgung bei Übergriffen auf Beschäftigte. Darüber hinaus brauchen wir dringend Schutzkonzepte für unsere Kolleginnen und Kollegen. So sollen Streifendienste und vergleichbare Tätigkeiten im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht allein wahrgenommen werden. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen müssen entsprechend weiterentwickelt und der Selbstschutz stärker gewichtet werden.

Auch die Ausrüstung muss konsequent überprüft und verbessert werden, um den Kolleginnen und Kollegen im Ernstfall nicht nur den notwendigen Schutz, sondern auch eine wirksame Handhabe in kritischen Situationen zu bieten.

Die Gewerkschaft macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem, das konsequentes politisches Handeln erfordert. Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen ihre Arbeit ohne Angst vor Gewalt ausüben können.

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