ALTENKIRCHEN – Fahren unter Alkoholeinwirkung und ohne Haftpflichtversicherung in Altenkirchen
ALTENKIRCHEN – Fahren unter Alkoholeinwirkung und ohne Haftpflichtversicherung in Altenkirchen
Sonntag, 01.03.2026, gegen 17.25 Uhr, führten Beamte der Polizeiinspektion Altenkirchen eine Verkehrskontrolle in der Kölner Straße in Altenkirchen durch. Hierbei konnte ein 32-jähriger Fahrer eines E-Scooters festgestellt werden, der sein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung führte. Zudem stand er unter Alkoholeinfluss. Es erfolgte die Durchführung eines gerichtsverwertbaren Atemalkoholtests. Ferner wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Quelle Polizei
















