RHEINLAND-PFALZ – Gewalt gegen Beschäftigte stoppen – Arbeitgeber müssen Schutz verbindlich gewährleisten
RHEINLAND-PFALZ – Gewalt gegen Beschäftigte stoppen – Arbeitgeber müssen Schutz verbindlich gewährleisten
Der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter erschüttert uns. Er zeigt in brutaler Konsequenz, was viele ver.di-Mitglieder längst erleben, denn Beschäftigte, die für andere da sind, werden im Arbeitsalltag immer häufiger beleidigt, bedroht oder angegriffen. Das betrifft nicht nur den Bahnverkehr. Es betrifft auch Kolleginnen und Kollegen in Krankenhäusern, Kitas, Rettungsdiensten, Jobcentern, Bürgerämtern, der Post- und Paketlogistik, im Handel, in Callcentern oder in der Gebäudereinigung, überall dort, wo Dienst am Menschen geleistet wird und Konflikte zuerst „an der Front“ landen.
„Die Beschäftigten in der Daseinsvorsorge sind nicht dafür da, gesellschaftliche Konflikte auszubaden. Wer den Staat und öffentliche Dienste schwächt, darf sich über Eskalation nicht wundern“, sagt Marion Paul, Landesbezirksleiterin von ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland.
ver.di fordert die Arbeitgeber in allen Bereichen, in denen ver.di-Mitglieder arbeiten, auf, endlich Verantwortung zu übernehmen. Schutz am Arbeitsplatz ist keine freiwillige Zusatzleistung und kein PR-Thema nach schlimmen Vorfällen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeit so zu organisieren, dass Beschäftigte sicher arbeiten können. Wer Menschen allein in Konfliktsituationen schickt, wer Personal ausdünnt, wer Dienstpläne bis zur Belastungsgrenze fährt und Hilfe im Ernstfall nicht zuverlässig organisiert, nimmt Risiken in Kauf, die niemand hinnehmen darf.
Wir erwarten verbindliche Schutzmaßnahmen, die flächendeckend gelten und im Alltag funktionieren. Dazu gehören ausreichende Personalbesetzung und dort, wo absehbar Konflikte entstehen, konsequente Doppelbesetzungen. Dazu gehören klare Regeln, wann Beschäftigte Unterstützung anfordern können und die Garantie, dass diese Unterstützung auch schnell und verlässlich kommt. Dazu gehören betriebliche Möglichkeiten wie Hausverbote und deren wirksame Durchsetzung, klare Anzeigewege, rechtliche Unterstützung und Freistellung, wenn Beschäftigte nach Übergriffen Aussagen oder Verfahren begleiten müssen. Dazu gehört außerdem, dass Deeskalation und der Umgang mit Konflikten nicht als individuelles Können abgetan werden, sondern als Teil der Arbeitsorganisation gelten, mit Qualifizierung in Arbeitszeit, mit festen Abläufen und mit Rückendeckung durch Vorgesetzte.
Wer Schutz ernst meint, muss ihn finanzieren. In der Daseinsvorsorge, im öffentlichen Verkehr und in vielen privaten Dienstleistungsbereichen werden Leistungen häufig über knappe Budgets, Ausschreibungen oder Kostendruck organisiert. Dieser Druck landet am Ende bei den Beschäftigten und verschärft Konflikte. Sicherheit darf nicht dem Sparzwang untergeordnet werden. Wenn Arbeitgeber und öffentliche Auftraggeber zuverlässige Leistungen erwarten, dann müssen sie auch sichere Arbeitsbedingungen garantieren.
ver.di wird dieses Thema weiter mit Nachdruck auf die Tagesordnung setzen, in Betrieben, in Tarifrunden und gegenüber der Politik. Es geht um Respekt, aber vor allem geht es um konkrete Schutzrechte. Niemand soll Angst haben müssen, zur Arbeit zu gehen.
















