RHEINLAND-PFALZ – Rheinland-Pfalz stärkt Weiterbildung – Erhöhung der Erstattungspauschale bei Freistellungen für Bildungsmaßnahmen
RHEINLAND-PFALZ – Rheinland-Pfalz stärkt Weiterbildung – Erhöhung der Erstattungspauschale bei Freistellungen für Bildungsmaßnahmen
Zum 1. Januar 2026 erhöht das Land Rheinland-Pfalz die Erstattungspauschale für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach dem Bildungsfreistellungsgesetz um rund fünf Prozent auf 89,46 Euro je Freistellungstag. Mit dieser Anpassung trägt das Land den gestiegenen Personalkosten Rechnung und stärkt zugleich die Weiterbildung für Beschäftigte sowie Klein- und Mittelbetriebe.
Finanzielle Entlastung für Unternehmen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten für anerkannte Bildungsmaßnahmen bezahlte Freistellung gewähren, erhalten damit eine höhere Pauschale für den entstandenen Arbeitsausfall. Im Jahr 2025 konnten über 800 Anträge von Unternehmen mit mehr als 3.900 Freistellungstagen gefördert werden.
„Weiterbildung ist ein wichtiger Schlüssel für die persönliche Entfaltung und den beruflichen Erfolg der Beschäftigten. Hiervon profitieren auch die Betriebe. Gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern Innovationen, Effizienz und Qualität. Mit der Erstattungspauschale werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung unterstützen, finanziell entlastet. Bildungsfreistellung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung, zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und zur Innovationskraft unseres Landes“, betonte Weiterbildungsministerin Dörte Schall.
Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt den Anspruch auf Freistellung für Beschäftigte von ihrer Arbeit für die Teilnahme an anerkannten beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können im Fall der Freistellung von Beschäftigten auf Antrag einen finanziellen Ausgleich für die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vom Land erhalten.
„Seit über drei Jahrzehnten stärkt das Bildungsfreistellungsgesetz die Weiterbildungskultur in Rheinland-Pfalz. Es ermöglicht Beschäftigten Zeit für Weiterbildung und Weiterentwicklung. Und nur mit Zeit kann das gerade in schnelllebigen Zeiten so wichtige lebenslange Lernen auch wirklich umgesetzt werden“, betonte Weiterbildungsministerin Dörte Schall.





















