RHEINLAND-PFALZ – Neuer Mobilfunkpakt 2025-2027: Rheinland-Pfalz treibt Netzausbau weiter voran und erleichtert Verfahren

RHEINLAND-PFALZ – Neuer Mobilfunkpakt 2025-2027: Rheinland-Pfalz treibt Netzausbau weiter voran und erleichtert Verfahren

Die rheinland-pfälzische Digitalisierungsministerin Dörte Schall hat heute gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Mobilfunkunternehmen und Funkturmgesellschaften den neuen Mobilfunkpakt 2025-2027 unterzeichnet. Ziel ist es, den flächendeckenden Ausbau der Mobilfunknetze im Land konsequent voranzutreiben und insbesondere ländliche Räume zügig mit leistungsfähigen Netzen auszustatten.

„Mit dem neuen Mobilfunkpakt bündeln wir die Kräfte von Netzbetreibern, Funkturmgesellschaften und Landesregierung“, betont Digitalisierungsministerin Dörte Schall in Mainz. „Der gemeinsame Pakt schafft eine gute Grundlage für eine noch bessere Zusammenarbeit und die vereinfachten Verfahren geben dem Ausbau des Mobilfunks im Land einen zusätzlichen Schub. Davon profitieren die Menschen und die Wirtschaft gleichermaßen.“

Rund 2.100 neue Maßnahmen bis 2027

Die vier beteiligten Netzbetreiber haben sich bereit erklärt, bis Ende 2027 rund 2.100 weitere Standortmaßnahmen zu realisieren. Dies können aufgrund des fortgeschrittenen Netzausbaus sowohl Neubauten als auch Erweiterungen bestehender Anlagen sein, also von 2G auf 4G oder 5G. Damit wird die Netzqualität spürbar verbessert und der Ausbau insbesondere in ländlichen und schwer zugänglichen Gebieten vorangetrieben. Zugleich tragen die Vereinbarungen auch zur Erfüllung neuer, ambitionierter Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur bei, die Ende März beschlossen worden sind und die der neue Mobilfunkpakt vollumfassend berücksichtigt.

Anpassung der Landesbauordnung und der Clearingstelle Mobilfunk

Die Landesregierung wird die Unternehmen weiterhin aktiv beim Ausbau unterstützen und schreibt dazu wesentliche Maßnahmen im neuen Mobilfunkpakt fest: So werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Mobilfunkausbau durch rasche Anpassungen der Landesbauordnung erneut verbessert. In Zukunft profitieren die ausbauenden Unternehmen u.a. von einem Wegfall von Abstandsflächen für Antennenanlagen im Außenbereich, von einer Genehmigungsfreiheit für mobile Masten im Außenbereich bis zu 24 Monate sowie von einer Genehmigungsfiktion für Masten bis zur Höhe von 50 Metern.

Auch die Clearingstelle Mobilfunk, die bereits seit 2020 eine zentrale Unterstützungs- und Vermittlungsrolle zwischen den Kommunen und den ausbauenden Unternehmen einnimmt, wird in dieser Funktion weiterhin bereitstehen. Zudem wird ihr Service-Angebot im Rahmen der Mobilfunk-Toolbox bedarfsgerecht angepasst und weiterentwickelt. Dazu zählen ein Geodatendienst für Landesliegenschaften ebenso wie ein Matching-Angebot zwischen Suchanfragen für Mobilfunkstandorte und den über den Standortmelder eingetragenen Standortkandidaten.

Schließung weißer Flecken

Ein besonderer Schwerpunkt des neuen Mobilfunkpakts liegt auf innovativen Projekten intensivierter Kooperation mit Bezug auf die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum und das Schließen weißer Flecken. So ist dem neuen Mobilfunkpakt ein in dieser Form bislang einzigartiges, sogenanntes „Memorandum of Understanding“ zwischen Mobilfunkunternehmen und Stromnetzbetreibern angehängt, in denen die beiden Branchen sich grundlegend zu einer guten Zusammenarbeit bekennen und darüber hinaus gebietsbezogen weitergehende Kooperationsformate vereinbaren. Ebenso bildet der Pakt die Grundlage für neue, gebietsbezogene Dialogformate zwischen Mobilfunkunternehmen und Naturschutzbehörden mit Blick auf den Ausbau im ländlichen Raum und insbesondere in sensiblen Schutzgebieten.

Mobilfunkpakt erstmals mit Netzbetreibern und Funkturmgesellschaften

Erstmals wird damit eine gemeinsame Vereinbarung der Landesregierung nicht nur mit den Betreibern der vier Mobilfunknetze in Deutschland (Deutsche Telekom AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Vodafone Deutschland GmbH und 1&1Mobilfunk GmbH), sondern auch mit den im Land aktiven Funkturmgesellschaften oder sogenannten „Tower Companies“ (ATC Germany Holdings GmbH, DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Phoenix Tower Germany GmbH, Vantage Towers AG und 5G Synergiewerk GmbH) geschlossen. Seit 2024 existierten separate Dokumente mit beiden Teilgruppen.

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