27 Messer bei Kontrollen im Nahverkehr sichergestellt – was Fahrgäste wissen sollten
Region. Mehr als 1.000 Menschen hat die Polizei am Mittwoch (4. November) bei groß angelegten Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr überprüft. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz stellten die Einsatzkräfte dabei mehr als 70 Gegenstände sicher, darunter 27 Messer, einen Schlagring und zwei Pfeffersprays. Daneben fanden die Beamten Betäubungsmittel. Die Kontrollen zeigen zugleich, dass sich Fahrgäste mit den geltenden Regeln für Waffen und Messer in Bussen und Bahnen beschäftigen sollten.
An der Aktion beteiligten sich Polizeibeamte der Direktionen Koblenz, Mayen, Neuwied und Montabaur sowie Einsatzkräfte der Bundespolizei, der örtlichen Ordnungsbehörden und des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik. Insgesamt wurden 17 Strafverfahren und knapp 30 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Hintergrund ist eine Landesverordnung, die seit dem 27. November 2025 in Rheinland-Pfalz gilt. Sie verbietet grundsätzlich das Führen von Waffen und Messern in öffentlichen Nahverkehrsmitteln sowie bestimmten dazugehörigen Einrichtungen. Die Polizei wollte mit dem Kontrolltag Verstöße feststellen und die Fahrgäste auf die Vorschriften aufmerksam machen.
Auch gewöhnliche Taschenmesser sind betroffen
Was vielen möglicherweise nicht bewusst ist: Das Verbot beschränkt sich nicht auf besonders große oder gefährliche Messer. Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums fallen grundsätzlich auch Taschenmesser, Küchenmesser und Multitools darunter. Anders als bei manchen anderen Regelungen des Waffenrechts spielt die Länge der Klinge dabei keine Rolle.
Das Verbot gilt unter anderem in Linienbussen, Regionalbahnen und Straßenbahnen. Es erstreckt sich außerdem auf Bahnhofsgebäude und entsprechend begrenzte Bahnsteigbereiche.
Wer beispielsweise nach dem Kauf eines Küchenmessers mit dem Bus nach Hause fährt, muss deshalb nicht zwangsläufig gegen die Vorschriften verstoßen. Für den Transport nicht zugriffsbereit verstauter Messer gibt es Ausnahmen. Bei bestimmten Messertypen, etwa Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern, gelten zusätzliche Anforderungen an ein verschlossenes Behältnis.
Weitere Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte berufliche Tätigkeiten sowie anerkannte Zwecke wie Jagd, Fischerei oder Sport. Entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen. Ein Messer vorsorglich zur Selbstverteidigung griffbereit mitzuführen, ist dagegen kein allgemein anerkannter Ausnahmegrund.
Bußgelder von bis zu 10.000 Euro möglich
Auch bei Pfefferspray gibt es Unterschiede. Während Reizstoffsprühgeräte grundsätzlich unter das Verbot fallen, sind ausdrücklich als solche gekennzeichnete Tierabwehrsprays nach den Erläuterungen des Innenministeriums nicht erfasst.
Wer ohne einschlägige Ausnahme gegen das Waffen- und Messerverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Zudem können die Gegenstände sichergestellt werden. Bei eigenständigen Straftatbeständen können darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Koblenz diente der Kontrolltag nicht allein der Ahndung von Verstößen. Die Einsatzkräfte sollten auch über die seit Ende November 2025 geltenden Vorschriften informieren. Eine Aufschlüsselung der sichergestellten Gegenstände nach den einzelnen Polizeidirektionen wurde nicht veröffentlicht.
Quellen: Polizeipräsidium Koblenz, Pressemitteilung vom 5. November 2026; Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Informationen zum Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr.


















