WESTERWALD – Windindustriepark Bellingen – Zerstörerischste Planung im Westerwald nahe der Westerwälder Seenplatte.

WESTERWALD – Windindustriepark Bellingen – Zerstörerischste Planung im Westerwald nahe der Westerwälder Seenplatte. Natur- und Vogelschutzgebiete stark betroffen

Die Firma Futura Immobilien- u. Projektierungs AG & Co.KG aus Koblenz hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) die Genehmigung für neun Windindustrieanlagen (WIA) in den Gemarkungen der Gemeinden Bellingen, Rothenhain, Langenhahn beantragt.

Der Windpark soll in einem naturschutzfachlich äußerst bedeutenden Umfeld von zwei Vogelschutzgebieten, einem FFH-Gebiet und drei Naturschutzgebieten errichtet werden.

Ferner betrifft das Vorhaben Restriktionsflächen, wo entsprechend einem Fachbeitrag des Landesamtes für Umwelt (LfU, 2023) Windkraft auszuschließen oder nach Möglichkeit zu vermeiden ist.

Erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes

„Wir sehen in dieser Umgebung eine erhebliche Beeinträchtigung einer Kernfläche des Vogelschutzgebietes „Westerwald“, die nicht zulässig ist. 12 von 18 zur EU gemeldeten Zielarten zuzüglich des neu hinzu gekommenen Weißstorchs, haben in dem durch Windkraft überplanten Bereich maßgebliche Vorkommen“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Diplom-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) sieht dabei erheblichen Flächen- und Funktionsverluste an nutzbaren Habitaten für die in den Schutzgebieten zu schützenden Arten. Bei störsensiblen Arten wären ferner Meidungsreaktionen zu erwarten, die auch zur Aufgabe von Niststätten führen können. „So eine Gefahr sehen wir beispielsweise für den Schwarzstorch, zahlreiche Wiesenvogelarten oder geschützte Fledermaus- und Spechtarten, die die nahen Wälder bewohnen“, ergänzt Naturschutzreferent Immo Vollmer.

Hohe Totschlaggefahr im Vogelschutzgebiet

„Der Betrieb des Windparks bedeutet für alle zu schützenden Arten eine mehr oder weniger hohe Totschlaggefahr, was in einem Vogelschutzgebiet nicht zu akzeptieren ist. Eine besondere Schlaggefahr sehen wir für die im Umfeld brütenden Arten Wespenbussard, Baumfalke, Rotmilan, Uhu sowie zahlreichen Fledermausarten“, so die Verbandsvertreter.

„Das hier von Windindustrieanlagen umstellte Naturschutzgebiet „Quellgebiet Enspeler Bach“ weist für die in der Region extrem gefährdete Wiesenvogelfauna ein Kernvorkommen auf, was gleichermaßen bedeutsam für das überlagernde Vogelschutzgebiet ist. Neben den bereits genannten Arten gibt es noch einen guten Bestand an Neuntötern, Goldammern, Feldlerchen und Sumpfrohrsängern. Es ist eines der letzten Gebiete im Oberwesterwald, in dem noch Braunkehlchen und Wiesenpieper brüten“, ergänzt Diplom-Biologe Immo Vollmer.

Zerstörerischster Eingriff im Westerwald

„Wachteln und Wachtelkönig brüten nicht in jedem Jahr mehr und der heute vom Aussterben bedrohte ehemalige Brutvogel Raubwürger findet sich noch als Wintergast. Weiterhin sind die Bellinger Viehweiden bekannt für ihren Orchideen- und Schmetterlingsreichtum. Diese Planung gehört zu den zerstörerischsten Eingriffen, die wir im Westerwald kennen“, betont Vogelexperte und Gebietskenner Wolfgang Burens als Mitglied der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (GNOR).

Erhebliche Verschlechterung dieses Schutzgebietes

Die völlige Umzingelung des Bereiches durch WIA und die zu erwartenden Standortveränderungen wird nach Überzeugung der NI zu erheblichen Verschlechterungen dieses Schutzgebietes führen.

Völlig unverständlich ist nach Überzeugung der Verbandsvertreter der Bau von WIA in den nach dem „Fachbeitrag Artenschutz“ des Landesamtes für Umwelt dargestellten Ausschlusszonen für Zielarten unserer Vogelschutz- und FFH-Gebiete. Das gleiche gelte für die in der Landesplanung dargestellten Kerngebiete für den Rotmilan und den ebenso herausgestellten Bereichen von Fledermaus-Lebensräumen, die dort vor der Inanspruchnahme durch WIA zu schützen seien.

Unverantwortlicher Planungswildwuchs und Planungswillkür

Harry Neumann, Landes- und Bundesvorsitzender der NI beklagt in besonderem Maße den derzeitigen Planungswildwuchs. „Während das Land über ein Fachbeitrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) für die laufende Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne eine Kulisse entwickelte, wo einerseits der Erhalt windkraft-empfindlicher Arten Vorrang haben soll und im Gegenzug wo woanders Windkraft einen Vorrang haben soll, hält sich die Planung auf kommunaler Ebene nicht daran, weil der Regionalplanung bei der Windkraft die Verbindlichkeit fehlt“. Beim kritisierten Windpark steht keine WIA in einem Bereich, der als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen werden soll.

Eine nicht verbindliche Regionalplanung entfalte aber keine Lenkungswirkung, wie es der eigentliche gesetzliche Auftrag für die Regionalplanung sei. „Mit den Gesetzesänderungen in der letzten Legislaturperiode, die die Windkraft in der Abwägung über alle anderen Schutzgüter stellte, ist nach unserer Analyse eine völlige Planungswillkür entstanden“, so Harry Neumann und Immo Vollmer.

Aufgrund der gegebenen Eingriffsschwere in Natura-2000-Schutzgebieten sehen die Experten der NI ferner die Notwendigkeit einer vollumfänglichen Umweltverträglichkeitsprüfung, wo auch die Öffentlichkeit ihre Bedenken einbringen könne. Derzeit werde das Antragsverfahren noch als vereinfachtes Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geführt, bei dem die Öffentlichkeit nicht beteiligt werde.

„Da diese Planung nicht der Raumordnung folgt und hier ein Bereich vorliegt, wo nach der Landesplanung windkraftempfindliche Arten den Vorrang haben sollen, lehnen wir den Windpark insgesamt vollumfänglich ab und fordern die Einstellung der Planung“, so Wolfgang Burens, Harry Neumann und Immo Vollmer. Foto: Wolfgang Burens, Bellinger Viehweiden

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