Verbandsgemeinde Altenkirchen fördert Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen
Eine gesunde und ausgewogene Ernährung, insbesondere auch durch ein regelmäßiges warmes Mittagessen, ist für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen von elementarer Bedeutung.
Ziel der Verbandsgemeinde Altenkirchen ist es daher, Familien die keine Sozialleistungen erhalten, aber deren Einkommen gering ist, durch eine freiwillige finanzielle Unterstützung die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einer Kindertagesstätte oder Grundschule mit Ganztagsbetrieb zu ermöglichen. Das Land Rheinland-Pfalz hat für diesen Personenkreis den sogenannten „Sozialfonds“ aufgelegt, und die Verbandsgemeinde Altenkirchen deckt die Kosten des Mittagessens ab, die nach Abzug der Fördermittel des Landes und der Eigenbeteiligung der Eltern (1,- Euro pro Essen) verbleiben.
Kinder, deren Eltern oder Elternteile ein Familieneinkommen haben, dass unterhalb der Einkommensgrenzen nach § 3 der Landesverordnung über Lernmittelfreiheit liegt erhalten die Mittagsverpflegung auf Antrag für 1 Euro pro Mahlzeit.
Folgende Einkommensgrenzen sind dabei zu beachten:
Kind lebt bei: |
den Eltern* |
einem Elternteil |
ein Kind |
26.500 € |
22.750 € |
zwei Kinder |
30.250 € |
26.500 € |
drei Kinder |
34.000 € |
30.250 € |
vier Kinder |
37.750 € |
34.000 € |
zzgl. für jedes weitere Kind |
3.750 € |
*oder einem Elternteil und dessen Partner/in
Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1-3 Einkommenssteuergesetz.
Kinder, die bereits eine Reduzierung des Essenspreises auf 1 Euro im Rahmen der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets durch das Jobcenter, Sozialamt oder der Kreisverwaltung erhalten, können nicht gefördert werden. Der Antrag kann unter www.vg-altenkirchen.de herunter geladen werden und ist im Rathaus, den Kitas und den Schulen erhältlich. Für das Jahr 2012 ist der Antrag bis Ende des Jahres bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen einzureichen. Bei Fragen stehen Jutta Schaust, Telefon: 02681/85-303 oder Martin Siems, Telefon: 02681/85-289 zur Verfügung.