Überfahrene Tiere müssen von der Fahrbahn entfernt werden

Ein toter Dachs ist am Mittwochabend von einer Polizeistreife von der L 384 zwischen Wolfstein und Hefersweiler gezogen worden. Das nach einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug verendete Tier lag mitten auf der Fahrbahn. Die Polizei weist darauf hin, dass auch bei nichtverschuldeten Verkehrsunfällen, eine Verkehrssicherungspflicht für die Fahrzeugführer besteht. Weitere Verkehrsteilnehmer können beim Überfahren der Tiere zu Schaden kommen. Selbst wenn die Fahrzeuginsassen die Tiere nicht selbst zur Seite ziehen können, so sollte die Unfallstelle abgesichert und zumindest die Straßenmeisterei oder Polizei verständigt werden.