THALFANG – Fund einer Weltkriegsgranate bei Thalfang – Kampfmittelräumdienst übernimmt sichere Bergung

THALFANG – Fund einer Weltkriegsgranate bei Thalfang – Kampfmittelräumdienst übernimmt sichere Bergung

Sonntag, den 19.07.2026, wurde der Polizeiinspektion Morbach gegen 15:28 Uhr durch einen aufmerksamen Wanderer der Fund einer vermeintlichen Kriegsgranate auf dem Wanderparkplatz an der L 150, gegenüber dem Hochwaldsprudel-Werk bei Thalfang, gemeldet.

Nach dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte konnte aus sicherer Distanz festgestellt werden, dass es sich tatsächlich um eine Weltkriegsgranate handelt. Aufgrund der zunächst unklaren Gefährdungslage wurden unverzüglich polizeiliche Sicherungsmaßnahmen eingeleitet. Der Fundort sowie der nähere umliegende Gefahrenbereich wurden durch Einsatzkräfte der Polizeiinspektionen Morbach und Hermeskeil abgesperrt und für den Zutritt unbefugter Personen abgeriegelt.

Die Bewertung des Kampfmittelräumdienstes schaffte nach kurzer Zeit Klarheit – es war nicht von einer akuten Gefahr der zeitnahen Detonation auszugehen. Gleichzeitig ergab die Bewertung, dass die Granate noch mit Restmengen Explosivstoff gefüllt war und somit weiterhin als potentiell explosionsgefährliches Kampfmittel einzustufen war.

Aus Gründen der Gefahrenabwehr wurde daher die zeitnahe Bergung und der gesicherte Abtransport des Kampfmittels vorgenommen. Das Fundstück wurde durch den Kampfmittelräumdienst fachgerecht aufgenommen und zur späteren kontrollierten Vernichtung gebracht.

Der Einsatz verlief ohne besondere Vorkommnisse. Nach Abschluss der Sicherungs- und Bergungsmaßnahmen konnte der Wanderparkplatz gegen 19:50 Uhr wieder für die Öffentlichkeit freigegeben werden.

Die Polizeiinspektion Morbach möchte sich bei dem aufmerksamen Wanderer für das besonnene Vorgehen bedanken und sich nochmals aufklärend an die Bevölkerung wenden. Sollte es zum Fund eines vermeintlichen Kampfmittels kommen, ist größte Vorsicht und besonnenes Handeln geboten. Es sollte möglichst Abstand gehalten und unverzüglich die Polizei verständigt werden. Nach Möglichkeit sollten bis zum Eintreffen der Polizeikräfte andere Personen gewarnt und dazu angehalten werden, den potentiellen Gefahrenbereich nicht zu betreten. Quelle: Polizei

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