Stützrad überfahren – Fahrzeug beschädigt

Ohne gültige Fahrerlaubnis war ein 24jähriger Mann in Kirchen mit seinem Zweirad unterwegs
KIRCHEN – Am Mittwoch, 27. Januar, überwachten Polizeibeamte den fließenden Verkehr in der Bahnhofstraße in Kirchen. Gegen 11:00 Uhr befuhr aus Richtung Brückenstraße kommend ein mit zwei Personen besetztes Zweirad die Bahnhofstraße. An dem Zweirad war ein Versicherungskennzeichen angebracht. Anlassunabhängig entschlossen sich die Polizeibeamten eine allgemeine Verkehrskontrolle hinsichtlich der Fahrzeugsicherheit bzw. der Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers durchzuführen. Der Fahrzeugführer wurde mittels Handzeichen zum Anhalten aufgefordert. Spontan gab der 24 jährige Fahrzeugführer zu, dass er lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung sei. Diese Äußerung ließ den Schluss zu, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen fahrerlaubnispflichtigen Roller handeln könnte. Ferner wurde dann ermittelt, dass es sich bei dem Zweirad um ein, mit einer in der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h festgesetztes, Zweirad der Marke Piaggio C 21, mit einem Hubraum von 49 ccm, handelte. Dem Beschuldigten wurde erklärt, dass zum Führen des Krades mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse „M“ benötigt würde. Diese konnte er allerdings nicht vorweisen. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Führen eines Fahrzeuges ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, wird dem Mann nun zur Last gelegt.
Stützrad überfahren – Fahrzeug beschädigt
WEITEFELD – Eine 50jährige Autofahrerin befuhr mit ihrem Fahrzeug am Mittwoch, 27. Januar gegen 17.55 Uhr die Kreisstraße 112 aus Richtung Niederdreisbach kommend in Fahrtrichtung Weitefeld. In Höhe des Stationskilometers 900 lag ein verlorengegangenes Stützrad eines Anhängers auf der Fahrbahn. Die Autofahrerin konnte ihr Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig abbremsen und überfuhr das Stützrad. Ein Ausweichen nach links war aufgrund des Gegenverkehrs nach ihren Aussagen nicht möglich. Durch das Überfahren entstand am Fahrzeug ein Sachschaden von ca. 800 Euro. Zeugen des Vorfalles bzw. der Verursacher, der Verlierer des Stützrades, möchten sich bitte bei der Polizei Betzdorf melden.