Stichwahl des Oberbürgermeisters am 22. November
NEUWIED – Stichwahl des Oberbürgermeisters am 22. November – Briefwahlbüro seit 12. November wieder geöffnet – Am 22. November wird die Stichwahl zum Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Neuwied durchgeführt. Die beantragten Briefwahlunterlagen dafür werden in diesen Tagen verschickt. Notwendig geworden ist die Stichwahl, da keiner der vier Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Die Stichwahl findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten statt. Namentlich sind dies Nikolaus Roth mit 48,79 Prozent und Martin Hahn mit 31,73 Prozent der Stimmen. Das amtliche Endergebnis der Wahl vom 8. November kann auf der Homepage der Stadt Neuwied in der Rubrik Wahlen oder mit der Wahl-App abgerufen werden.
Wahlberechtigt sind alle Neuwieder Einwohner, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Stadt Neuwied eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer am Wahltag verhindert ist oder bereits vorher bequem Zuhause sein Votum abgeben möchte, dem steht auch für die Stichwahl die Möglichkeit der Briefwahl zur Verfügung. Die Briefwahl kann unter anderem persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Auf Wunsch werden die Brief-Wahlunterlagen hier direkt ausgehändigt oder per Post zugesandt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Wahl direkt vor Ort durchzuführen. Wähler, die die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl bereits mit dem Antrag für die Wahl am 08. November beantragt haben, erhalten diese in den nächsten Tagen per Post zugesendet.
Das Briefwahlbüro ist seit dem 12. November erreichbar im 3. OG des Verwaltungsgebäudes (Büro 357 – 359) in der Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied zu folgenden Öffnungszeiten von Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr. Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist vom Gesetzgeber leider nicht vorgesehen und daher nicht möglich! Für sonstige Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Briefwahlbüros unter der Rufnummer 02631 802-818 innerhalb der Öffnungszeiten selbstverständlich gerne zur Verfügung (Fax: 02631 802-400).
Die Briefwahl kann alternativ auch formlos schriftlich oder per Email an wahlamt@neuwied.de beantragt werden. Darüber hinaus ist die Beantragung über das Online-Formular (www.neuwied.de/briefwahl.html) oder über den QR Code in der Wahlbenachrichtigung möglich. Zu finden auf der Homepage der Stadt Neuwied www.neuwied.de, Rubrik Bürger, Rat und Verwaltung, Unterpunkt Wahlen.
Bei allen Anträgen müssen die Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Ohne die Vollständigkeit dieser Angaben, ist eine Bearbeitung des Briefwahlantrages nicht möglich. Weiterhin bittet das Wahlamt darum, sofern die Wahlbenachrichtigung noch vorliegt, um die Angabe der Nummer im Wählerverzeichnis.
Gewählt werden kann am Wahltag selbst in einem der 40 barrierefreien Wahlräume im Neuwieder Stadtgebiet. Umbaumaßnahmen sowie temporäre Rampen stellen sicher, dass niemand von seinem Wahlrecht an der Urne ausgeschlossen wird. Einen Hinweis über den maßgeblichen Wahlraum kann jeder seiner Wahlbenachrichtigung entnehmen, beim Wahlamt unter 02631 802 818 erfragen oder auf der Homepage der Stadtverwaltung Neuwied einsehen. Die Wahlräume zur Stichwahl sind die gleichen wie am 8. November. Am Stich-Wahltag werden sie wieder in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Eine Vorlage der Wahlbenachrichtigung ist nicht erforderlich. Es muss aber ein Dokument mit Passbild bereitgehalten werden.
Das vorläufige Endergebnis der Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Neuwied kann am Wahlabend auf der Homepage der Stadt Neuwied oder in der Wahl-App abgerufen werden.















