Stehende Klinge brachte Mann bei Polizeikontrolle in Schwierigkeiten
BETZDORF – Das Führen eines Messers mit stehender Klinge verstößt gegen das Waffengesetz –
Einen Verstoß gegen das Waffengesetzt stellte eine Streifenwagenbesatzung am Sonntag, 27. Juni, gegen 04:40 Uhr im Rahmen einer Personenkontrolle fest. Im Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes in Betzdorf wurde eine 33jährige, männliche Person überprüft. Diese führte ein sogenanntes Einhandmesser mit feststellbarer Klinge mit. Das ist nach dem Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit.
Einen Verstoß gegen das Waffengesetzt stellte eine Streifenwagenbesatzung am Sonntag, 27. Juni, gegen 04:40 Uhr im Rahmen einer Personenkontrolle fest. Im Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes in Betzdorf wurde eine 33jährige, männliche Person überprüft. Diese führte ein sogenanntes Einhandmesser mit feststellbarer Klinge mit. Das ist nach dem Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit.