Stehende Klinge brachte Mann bei Polizeikontrolle in Schwierigkeiten

BETZDORF – Das Führen eines Messers mit stehender Klinge verstößt gegen das Waffengesetz –

Einen Verstoß gegen das Waffengesetzt stellte eine Streifenwagenbesatzung am Sonntag, 27. Juni, gegen 04:40 Uhr im Rahmen einer Personenkontrolle fest. Im Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes in Betzdorf wurde eine 33jährige, männliche Person überprüft. Diese führte ein sogenanntes Einhandmesser mit feststellbarer Klinge mit. Das ist nach dem Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit.

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