STADT NEUWIED – Stadt Neuwied stellt Weichen für stabile Finanzen
STADT NEUWIED – Stadt Neuwied stellt Weichen für stabile Finanzen – Keine höhere Grundsteuer für Wohngrundstücke – Ausgleich für Reformfolgen bei Nichtwohngrundstücken
Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine neue Hebesatzsatzung für die Grundsteuer B beschlossen – und damit eine wichtige Entscheidung für die finanzielle Stabilität der Stadt getroffen. Die wichtigste Nachricht: Die Grundsteuer B für Wohngrundstücke wird nicht erhöht. Für Nichtwohngrundstücke – also Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Immobilien – wird der Hebesatz dagegen angepasst.
Hintergrund ist die bundesweite Reform der Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 gilt. Sie bringt neue Bewertungsmaßstäbe mit sich – und hätte die Stadt Neuwied bei Beibehaltung des bisherigen Hebesatzes jährlich rund 4 Millionen Euro an Einnahmen gekostet. Das hätte den städtischen Haushalt erheblich belastet und die Handlungsfähigkeit gefährdet.
„Nach drei Jahrzehnten defizitärer Haushalte haben wir den Turnaround geschafft und schreiben jetzt seit drei Jahren wir wieder schwarze Zahlen. Das muss so bleiben“, betont Oberbürgermeister Jan Einig. „Deshalb mussten wir reagieren. Aber bewusst nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger mit Wohneigentum. Wir wissen, dass die Menschen ohnehin mit gestiegenen Wohnnebenkosten zu kämpfen haben. Deshalb war es für uns keine Option, die Grundsteuer für sie zu erhöhen.“
Grundsteuer für Wohngrundstücke bleibt unverändert
Die Stadt nutzt daher eine gesetzliche Neuerung in Rheinland-Pfalz, die es ermöglicht, für unterschiedliche Grundstücksarten differenzierte Hebesätze festzulegen. Während der Hebesatz für Wohngrundstücke bei 610 Prozentpunkten bleibt, steigt er für Nichtwohngrundstücke auf 1.400 Prozentpunkte. Für unbebaute Grundstücke bleibt der Satz ebenfalls unverändert. „Geschäftsgrundstücke und andere Nichtwohngrundstücke werden durch die bundesweite Reform unverhältnismäßig entlastet, was wir damit ausgleichen“, erklärt Beigeordneter und Finanzdezernent Ralf Seemann und unterstreicht: „Wir nehmen insgesamt damit immer noch weniger aus diesem Bereich ein, als vor der Reform. Für den überwiegenden Teil der Eigentümer von Gewerbegrundstücken wird daher unter dem Strich keine Belastung, manchmal sogar eine Entlastung stehen.“ In Einzelfällen könne es aber auch anders sein, räumt er ein.
Investitionsstau abbauen – Handlungsfähigkeit sichern
Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind für die Stadt eine zentrale Einnahmequelle. Sie ermöglichen Investitionen in Schulen, Kitas, Sporthallen und andere öffentliche0 Einrichtungen. „Gerade beim Zustand vieler öffentlicher Gebäude ist der hohe Investitionsbedarf unübersehbar. Nur wenn wir finanziell stabil bleiben, können wir diesen Herausforderungen begegnen“, so Ralf Seemann.
Die neue Hebesatzsatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die entsprechenden Grundsteuerbescheide werden nun in den kommenden Tagen verschickt.
Neuwied bei Grundsteuer lange nicht mehr Spitzenreiter
2022 hat der Neuwieder Stadtrat auf Druck des Landes eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 610 Prozent beschlossen. Dem vorausgegangen waren Verhandlungen der Stadt mit der Aufsichtsdirektion des Landes (ADD), bei denen im Gegenzug zur politisch sehr schmerzhaften Steuererhöhung Ausnahmen vom Nettoneuverschuldungsverbot für den Ausbau von Gewerbegebieten und Kitas erreicht werden konnten. Parallel erhöhte das Land – nachdem der Verfassungsgerichtshof zum zweiten Mal festgestellt hatte, dass das Rheinland-Pfalz seine Kommunen finanziell nicht ausreichend ausstattet – seine Zuschüsse. Seitdem kann die Stadt Neuwied ausgeglichene Haushaltspläne vorlegen – was auch praktisch unverzichtbar geworden ist, da die ADD deutlich gemacht hat, nach der Reform des Finanzausgleichs keine defizitären Haushalte mehr zu genehmigen.
Andere rheinland-pfälzische Städte mussten in der Folge ihre Grundsteuer B-Hebesätze ebenfalls drastisch anheben, sodass Neuwied mit seinen Sätzen keine Spitzenposition mehr einnimmt. Ludwigshafen beispielsweise hat seinen Satz Anfang des Jahres auf 817 Prozent erhöht. In Lahnstein liegt er aktuell bei 650, in Worms bei 633 Prozent und in Trier bei 600 Prozent. In Kaiserlautern ist die Entscheidung vertagt, den Satz von aktuell 610 Prozent weiter anzuheben. Im Raum steht eine ADD-Forderung von 985 Prozent. In Mainz hat der Stadtrat eine lange diskutierte Erhöhung der Sätze abgelehnt, woraufhin die ADD eine Genehmigung des Haushaltsplanes verweigerte. Die Stadt ist seitdem kaum handlungsfähig – und die Diskussion um eine Erhöhung hat erneut begonnen. Koblenz hatte eine ähnliche Problematik. Dort ist der Etat im zweiten Anlauf genehmigt worden, nachdem der Hebesatz auf 600 Prozent erhöht wurde.