STADT NEUWIED – Neues Standortkonzept für Altkleidercontainer
STADT NEUWIED – Neues Standortkonzept für Altkleidercontainer – Bewerbungsverfahren startet ab 1. Januar – Stadt vergibt Sondernutzungserlaubnisse ab April neu
Die Stadt Neuwied startet zu Beginn des neuen Jahres das Bewerbungsverfahren für die Nutzung öffentlicher Standorte für Altkleidercontainer. Grundlage ist das neue Standortkonzept für Altkleidersammelcontainer, das ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Mit dem Konzept verfolgt die Stadt das Ziel, Altkleidercontainer bedarfsgerecht und gleichmäßig im Stadtgebiet zu verteilen, das Stadt und Straßenbild zu schützen sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Zugleich soll eine faire und transparente Vergabe der Standorte für gemeinnützige und gewerbliche Anbieter sichergestellt werden.
Interessierte Sammler können sich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bis zum 04. Februar 2026 um eine Sondernutzungserlaubnis bewerben. Die neuen Erlaubnisse werden für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt und gelten ab dem 01. April 2026. Alle bislang erteilten Genehmigungen enden zum 31. März 2026.
Das vollständige Standortkonzept mit allen Rahmenbedingungen, Vergabekriterien und der Standortliste kann nachgelesen werden unter: www.neuwied.de/altkleidercontainer




















