Spannender Nachtdienst für eine Polizeiwagenbesatzung
DAADEN – Polizei lieferte sich Verfolgungsfahrt mit einem alkoholisierten Autofahrer in Daaden – Fahrzeughalter wurde ermittelt und zur Blutabnahme gebeten.
Am Mittwoch, 03. Januar gegen 22:30 Uhr befuhr die Streifenwagenbesatzung die Ortslage von Daaden. Sie stand an der Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Herdorfer Straße (L 285) / Betzdorfer Straße (L 280). Gegenüber an der Hachenburger Straße (L 285) / Betzdorfer Straße (L 280) stand ein dunkelfarbener Audi, älteres Modell. Anlassunabhängig sollte der Fahrzeugführer hinsichtlich seiner Verkehrstauglichkeit überprüft werden. Nachdem das Fahrzeug nach rechts, in die Saynische Straße abbog, folgte ein dahinter befindliches Fahrzeug. Die Polizeibeamten folgten beiden Fahrzeugen mit angepasster Geschwindigkeit. Plötzlich erhöhte das fordere Fahrzeug auffallend stark die Geschwindigkeit in Richtung Emmerzhausen. Das vor ihnen fahrende Fahrzeug wurde überholt. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit bestanden erhebliche Probleme auf den Audi aufzuschließen. Der Fahrzeugführer des Audis beschleunigte stark. Es entstand für die Beamten der Eindruck, dass sich der Fahrzeugführer einer eventuellen bevorstehenden Verkehrskontrolle bereits im Vorfeld entziehen wollte. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Polizisten noch keinerlei Anhaltezeichen gegeben. Eine EDV Überprüfung der Kennzeichenkombination verlief negativ. Vermutlich lag ein Ablesefehler vor. Aufgrund der weiterhin erheblichen Geschwindigkeit des Audis war ein aufschließen zu ihm nicht möglich. Nach ca. 450 Metern bog der Pkw abrupt nach rechts in die Mittelstraße und im Anschluss nach links in den Ströther Weg ab. Gleichzeitig schaltete der Fahrer die komplette Fahrzeugbeleuchtung aus und in kurzen Abständen folgten mehrere Abbiegevorgänge mit hoher Geschwindigkeit. Das Ganze spielte sich im Wohngebiet ab. Um weitere Verkehrsteilnehmer vor dem rücksichtslosen Kraftfahrzeugführer zu warnen, wurde das Blaulicht am Streifenwagen eingeschaltet. Ferner wurde der Fahrer mittels Signalanlage „Stop Polizei“ zum Anhalten aufgefordert. Der Anhalteaufforderung kam er nicht nach. Vielmehr versuchte er sich weiterhin der Kontrolle zu entziehen und führte sein Fahrzeug mit nicht angepasster Geschwindigkeit weiter. Nur aufgrund der kurz aufleuchtenden Bremsleuchten konnte der Fahrstrecke gefolgt werden. Die hemmungslose und verantwortungslose Fahrweise des Fahrers, beinhaltet eine Verfehlung der Pflichten gegenüber allen übrigen Verkehrsteilnehmern. Erschwerend, so die Polizei, komme zu der, mit hoher Geschwindigkeit durchgeführten, Fahrweise, die widrigen Straßenverhältnisse, sowie die örtliche Gegebenheit hinzu. Das Wohngebiet befindet sich in einer Hanglage. Die Fahrbahn im Bereich der Straße „Ströther Weg“ stark durch Schneematsch vereist. Teilweise war ein vorkommen nur in den Fahrspuren, die sich in den Schnee gedrückt hatten, möglich. In dem befahrenen Bereich kommt überwiegend die Vorfahrtsregelung „Recht vor Links“ zum Tragen. Da die Gefährdung aufgrund der widrigen Straßenverhältnisse und der Gegebenheiten zu groß war, wurde die Verfolgungsfahrt nach einer gefahrenen Strecke von etwa 2 km abgebrochen. Die an den Tag gelegte Fahrweise indizierte, dass der Fahrzeugführer die örtlichen Gegebenheiten kannte und versuchte, zu seinem Vorteil auszunutzen. Parallel wurde seitens der Dienststelle, anhand der durchgegebenen Kennzeichenkombination ermittelt, dass für einen Audi, älteren Baujahres der besagte Halter in unmittelbarer Nähe der zuvor gefahrenen Strecke wohnte. Mit diesen Erkenntnissen wurde die Anschrift gegen etwa 22:50 Uhr aufgesucht. Vor dem Wohnhaus standen zwei Pkw, hintereinander geparkt. Bei dem hinteren Fahrzeug handelte es sich um den Audi. Im Rahmen einer Überprüfung wurde festgestellt, dass der Auspuff handwarm war. Auch ließ das Gesamterscheinungsbild den Eindruck entstehen, dass der Pkw bei einer Außentemperatur von – 2° C noch nicht lange abgestellt war. Sämtliche Scheiben waren Eisfrei. Auf Klingeln wurde den Polizeibeamten geöffnet. Der als Fahrzeugführer verdächtigte 35jährige Fahrzeughalter stritt ab, dass Fahrzeug geführt zu haben. Aufgrund aller Feststellungen besteht aber der begründete Verdacht, dass der 35jährige das Fahrzeug doch geführt hat. Ein Alkotest wurde abgelehnt, so dass die Entnahme einer Blutprobe im DRK- Krankenhaus in Kirchen durchgeführt wurde. Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen werden getätigt und zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz übersandt.
Am Mittwoch, 03. Januar gegen 22:30 Uhr befuhr die Streifenwagenbesatzung die Ortslage von Daaden. Sie stand an der Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Herdorfer Straße (L 285) / Betzdorfer Straße (L 280). Gegenüber an der Hachenburger Straße (L 285) / Betzdorfer Straße (L 280) stand ein dunkelfarbener Audi, älteres Modell. Anlassunabhängig sollte der Fahrzeugführer hinsichtlich seiner Verkehrstauglichkeit überprüft werden. Nachdem das Fahrzeug nach rechts, in die Saynische Straße abbog, folgte ein dahinter befindliches Fahrzeug. Die Polizeibeamten folgten beiden Fahrzeugen mit angepasster Geschwindigkeit. Plötzlich erhöhte das fordere Fahrzeug auffallend stark die Geschwindigkeit in Richtung Emmerzhausen. Das vor ihnen fahrende Fahrzeug wurde überholt. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit bestanden erhebliche Probleme auf den Audi aufzuschließen. Der Fahrzeugführer des Audis beschleunigte stark. Es entstand für die Beamten der Eindruck, dass sich der Fahrzeugführer einer eventuellen bevorstehenden Verkehrskontrolle bereits im Vorfeld entziehen wollte. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Polizisten noch keinerlei Anhaltezeichen gegeben. Eine EDV Überprüfung der Kennzeichenkombination verlief negativ. Vermutlich lag ein Ablesefehler vor. Aufgrund der weiterhin erheblichen Geschwindigkeit des Audis war ein aufschließen zu ihm nicht möglich. Nach ca. 450 Metern bog der Pkw abrupt nach rechts in die Mittelstraße und im Anschluss nach links in den Ströther Weg ab. Gleichzeitig schaltete der Fahrer die komplette Fahrzeugbeleuchtung aus und in kurzen Abständen folgten mehrere Abbiegevorgänge mit hoher Geschwindigkeit. Das Ganze spielte sich im Wohngebiet ab. Um weitere Verkehrsteilnehmer vor dem rücksichtslosen Kraftfahrzeugführer zu warnen, wurde das Blaulicht am Streifenwagen eingeschaltet. Ferner wurde der Fahrer mittels Signalanlage „Stop Polizei“ zum Anhalten aufgefordert. Der Anhalteaufforderung kam er nicht nach. Vielmehr versuchte er sich weiterhin der Kontrolle zu entziehen und führte sein Fahrzeug mit nicht angepasster Geschwindigkeit weiter. Nur aufgrund der kurz aufleuchtenden Bremsleuchten konnte der Fahrstrecke gefolgt werden. Die hemmungslose und verantwortungslose Fahrweise des Fahrers, beinhaltet eine Verfehlung der Pflichten gegenüber allen übrigen Verkehrsteilnehmern. Erschwerend, so die Polizei, komme zu der, mit hoher Geschwindigkeit durchgeführten, Fahrweise, die widrigen Straßenverhältnisse, sowie die örtliche Gegebenheit hinzu. Das Wohngebiet befindet sich in einer Hanglage. Die Fahrbahn im Bereich der Straße „Ströther Weg“ stark durch Schneematsch vereist. Teilweise war ein vorkommen nur in den Fahrspuren, die sich in den Schnee gedrückt hatten, möglich. In dem befahrenen Bereich kommt überwiegend die Vorfahrtsregelung „Recht vor Links“ zum Tragen. Da die Gefährdung aufgrund der widrigen Straßenverhältnisse und der Gegebenheiten zu groß war, wurde die Verfolgungsfahrt nach einer gefahrenen Strecke von etwa 2 km abgebrochen. Die an den Tag gelegte Fahrweise indizierte, dass der Fahrzeugführer die örtlichen Gegebenheiten kannte und versuchte, zu seinem Vorteil auszunutzen. Parallel wurde seitens der Dienststelle, anhand der durchgegebenen Kennzeichenkombination ermittelt, dass für einen Audi, älteren Baujahres der besagte Halter in unmittelbarer Nähe der zuvor gefahrenen Strecke wohnte. Mit diesen Erkenntnissen wurde die Anschrift gegen etwa 22:50 Uhr aufgesucht. Vor dem Wohnhaus standen zwei Pkw, hintereinander geparkt. Bei dem hinteren Fahrzeug handelte es sich um den Audi. Im Rahmen einer Überprüfung wurde festgestellt, dass der Auspuff handwarm war. Auch ließ das Gesamterscheinungsbild den Eindruck entstehen, dass der Pkw bei einer Außentemperatur von – 2° C noch nicht lange abgestellt war. Sämtliche Scheiben waren Eisfrei. Auf Klingeln wurde den Polizeibeamten geöffnet. Der als Fahrzeugführer verdächtigte 35jährige Fahrzeughalter stritt ab, dass Fahrzeug geführt zu haben. Aufgrund aller Feststellungen besteht aber der begründete Verdacht, dass der 35jährige das Fahrzeug doch geführt hat. Ein Alkotest wurde abgelehnt, so dass die Entnahme einer Blutprobe im DRK- Krankenhaus in Kirchen durchgeführt wurde. Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen werden getätigt und zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz übersandt.