SÖRTH – Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss auf der B 414 – Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis

SÖRTH – Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss auf der B 414 – Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis

Zu einem Verkehrsunfall kam es am Samstagnachmittag, 01. Februar 2025, gegen 15:00 Uhr in der Gemarkung Sörth. Drei Pkw befuhren hintereinander die B 414 aus Richtung Altenkirchen kommend in Fahrtrichtung Hachenburg. Das erstgenannte Fahrzeug verringerte seine Geschwindigkeit bis zum Stillstand, um nach links in Richtung Sörth abzubiegen. Der nachfolgende Pkw kam ebenfalls rechtzeitig hinter dem erstgenannten Pkw zum Stehen. Dies schaffte der 22-jähriger Fahrer eines VW Passat nicht mehr. Bei dem Versuch, ein Auffahren auf die bereits stehenden Fahrzeuge zu verhindern, steuerte dieser sein Fahrzeug nach rechts, fuhr in einen Graben und beschädigte dabei eins der stehenden Fahrzeuge sowie den Mast eines Verkehrsschildes. Während der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass beide Insassen in dem verursachenden Fahrzeug deutlich alkoholisiert waren. Auch verfügte keiner der Insassen über eine gültige Fahrerlaubnis. Dies wird der Grund gewesen sein, warum beide die Fahrereigenschaft abstritten. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konnte der tatsächliche Fahrzeugführer festgestellt werden, der dies bis zum Abschluss der Unfallaufnahme nicht einräumte. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Er wird sich strafrechtlich wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs“ sowie „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ zu verantworten haben. Quelle: Polizei

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