Sicherheitsverwahrung für Fluterscher gefordert

KOBLENZ – Prozess gegen Fluterscher Vater geht in die Endphase – Über 14 Jahre Haft gefordert –

Im laufenden Prozess um hundertfachen Kindesmissbrauch in Fluterschen hat der Staatsanwalt 14 Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Außerdem beantragte er eine anschließende Sicherungsverwahrung. „Er habe eine intensive Neigung zu sexuellen Übergriffen auf Kinder und sei daher auch für die Allgemeinheit gefährlich“, sagte der Staatsanwalt im Prozess am Donnerstag vor dem  Koblenzer Landgericht über den Angeklagten. Der Familienvater ist  angeklagt, seine leibliche Tochter, eine Stieftochter und deren Zwillingsbruder jahrelang missbraucht zu haben. Die Übergriffe auf seine Tochter hatte er während des Prozesses eingeräumt und weiterhin zugegeben, sieben Kinder mit seiner Stieftochter gezeugt zu haben. Detlef S. soll die beiden Mädchen auch über Jahre für Sex an fremde Männer verkauft haben. Die Anwältin der leiblichen Tochter forderte Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro vom Angeklagten. Von Detlef .S  wurde Zustimmung signalisiert. Ein ähnlicher Anspruch der Anwältin von Natascha S. blieb hingegen aus.

Für kommenden Montag wird eine abschließende Erklärung der Verteidigung erwartet. Das Urteil folgt voraussichtlich am Dienstag, 22. März, gegen 12 Uhr. Ein Gutachter hatte dem Angeklagten eine destruktive Persönlichkeit bescheinigt, sowie antisoziales Verhalten und eine niedrige Aggressionsschwelle.

Nachdem Landrat Lieber in seiner Presserklärung erklärt hat, dass es kein Strafbestand ist mit der Stieftochter Kinder zu zeugen, wenn dies einvernehmlich geschieht, war das öffentliche Interesse am Fall abgeebbt. Am 22. März, bei der Verkündung des Urteils werden in Koblenz die Kameras nochmals klicken bevor der Horrorvater aus Fluterschen für viele Jahre hinter Gitter verschwindet. (mabe)

Beitrag teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert