Schwerer Verkehrsunfall mit drei Schwerverletzten auf der B 42 in Neuwied
NEUWIED – Schwerer Verkehrsunfall auf der B 42 – Drei Personen schwer verletzt –
Am Samstagnachmittag, 02. April, um 15:16 Uhr, ereignete sich auf der Bundesstraße 42 bei Neuwied ein Verkehrsunfall, bei dem drei Personen schwer verletzt wurden. Ein 53jähriger Mann befuhr die B 42, von Leutesdorf kommend, in Richtung Neuwied. Zwischen der Ortslage Neuwied –Irlich und der Einmündung zur Andernacher Straße geriet der Mann aus bisher ungeklärter Ursache mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn und stieß frontal mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen. Der Fahrer musste mit der Rettungsschere aus seinem Fahrzeug befreit werden und wurde in ein Neuwieder Krankenhaus gebracht. Im entgegenkommenden Fahrzeug befanden sich eine 41jährige Neuwiederin mit ihrer 13jährigen Tochter, die schwerstverletzt in ein Koblenzer Krankenhaus eingeliefert wurden. Die Bundesstraße musste bis gegen 21.00 Uhr voll gesperrt werden. Mit der Ermittlung der Unfallursache wurde, nach Einschaltung der Staatsanwaltschaft, ein Gutachter beauftragt. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden; der Sachschaden wird auf 20.000 Euro geschätzt
Am Samstagnachmittag, 02. April, um 15:16 Uhr, ereignete sich auf der Bundesstraße 42 bei Neuwied ein Verkehrsunfall, bei dem drei Personen schwer verletzt wurden. Ein 53jähriger Mann befuhr die B 42, von Leutesdorf kommend, in Richtung Neuwied. Zwischen der Ortslage Neuwied –Irlich und der Einmündung zur Andernacher Straße geriet der Mann aus bisher ungeklärter Ursache mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn und stieß frontal mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen. Der Fahrer musste mit der Rettungsschere aus seinem Fahrzeug befreit werden und wurde in ein Neuwieder Krankenhaus gebracht. Im entgegenkommenden Fahrzeug befanden sich eine 41jährige Neuwiederin mit ihrer 13jährigen Tochter, die schwerstverletzt in ein Koblenzer Krankenhaus eingeliefert wurden. Die Bundesstraße musste bis gegen 21.00 Uhr voll gesperrt werden. Mit der Ermittlung der Unfallursache wurde, nach Einschaltung der Staatsanwaltschaft, ein Gutachter beauftragt. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden; der Sachschaden wird auf 20.000 Euro geschätzt