Rüddel weist Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung zurück

BERLIN – „Es wird keine höhere Eigenbeteiligung geben“. Rüddel weist Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung zurück –

„Die Forderung nach einer prozentualen Eigenbeteiligung von Patienten an ihren Behandlungskosten, wie sie von der Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, erhoben wurde, weise ich mit aller Deutlichkeit und Entschiedenheit zurück“, betont MdB Erwin Rüddel. „Auch künftig ist die Teilhabe aller Patientinnen und Patienten an der ärztlichen Versorgung und am medizinischen Fortschritt unabhängig von ihrem jeweiligen Geldbeutel garantiert“, bekräftigt Rüddel. Es gelte weiterhin die vierteljährliche Praxisgebühr, sagte der Abgeordnete, aber es werde keinesfalls eine prozentuale Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten bei jedem Arztbesuch geben. Eine umfassende ärztliche und medizinische Versorgung werde auch in Zukunft für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. „Das ist ein Eckstein unseres solidarischen Gesundheitssystems und an dem wird nicht gerüttelt“, so der Abgeordnete. „Unser Gesundheitswesen garantiert auch in Zukunft, dass jeder die Leistungen erhält, die er im individuellen Krankheitsfall benötigt, und zwar unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen.“ Rüddel verwahrt sich auch gegen die Unterstellung der Kassenärztlichen Vereinigung, die Patienten seien „verwöhnt“ und nähmen häufig ohne Not einen Arzt in Anspruch.

Der Gesundheitspolitiker erinnert daran, dass die niedergelassenen Ärzte in den vergangenen Jahren auf durchaus ansehnliche Honorarsteigerungen zurückblicken konnten und ergänzt: „Auch von daher verstehe ich nicht, weshalb jetzt derartige Forderungen in den Raum gestellt werden.“ Rüddel betont in diesem Zusammenhang: „Die wirklichen Herausforderungen liegen doch ganz woanders: während die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den Ballungsräumen weiter zunimmt, geht die Zahl der Ärztinnen und Ärzte auf dem Land zurück und die Nachbesetzung von Praxen in den ländlichen Räumen wird zunehmend schwieriger. Genau dieses Problem werden wir noch in diesem Jahr mit dem neuen Versorgungsgesetz angehen, damit sich die Menschen im ländlichen Raum auch künftig auf eine gute medizinische Versorgung verlassen können.“

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