Rüddel: Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein „Meilenstein“

BERLIN – Mehr Transparenz und mehr Rechte für Patienten – Rüddel: Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein „Meilenstein“-

Erwin Rüddel begrüßt den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf, mit dem erstmals das Arzt-Patienten-Verhältnis im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird und die Rechte von Patienten in einem einheitlichen Gesetz gebündelt werden. „Ganz wichtig ist mir auch, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder künftig beim Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen werden, um eventuelle Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, erklärte Rüddel. Er sprach von einem „guten Gesetzentwurf“, in dem er „eine hervorragende Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen“ sieht. Der Gesetzentwurf richte sich gegen niemanden, sondern sorge für einen transparenten und fairen Ausgleich der Interessen und diene dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Die Rechte der Patienten würden auf diese Weise maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend geregelt und „für jedermann nachprüfbar“ gemacht, fügte Rüddel hinzu. „Bei Streitigkeiten ist künftig die Patientenakte das wichtigste Dokument. Wir werden sicherstellen, dass Patienten in ihre Akte Einsicht nehmen können. Beweiserleichterungen werden für die Patienten klar geregelt und nachvollziehbar gemacht. Bei groben Behandlungsfehlern muss der behandelnde Arzt darlegen, dass er alles richtig gemacht hat, und nicht der Patient nachweisen, dass der Arzt einen Fehler begangen hat“, erklärte der Abgeordnete. „Die Patientinnen und Patienten werden mehr Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen erhalten und in unserem Gesundheitssystem endlich zu Partnern auf Augenhöhe werden“, sagte Rüddel weiter. Dazu trage nicht nur die vorgesehene Unterstützung seitens der Krankenkassen – etwa durch medizinische Gutachten – beim Verdacht auf Behandlungsfehler bei, sondern auch die Verpflichtung für Ärzte und Kliniken, stärker als bisher Behandlungsfehler oder Beinahe-Fehler zu dokumentieren und auszuwerten. „Wir stärken die Fehlervermeidungskultur und führen Meldesysteme für Fehler und ein Risikomanagement ein. Außerdem machen wir ein Beschwerdemanagement in Krankenhäusern verbindlich und transparent“, fügte der Gesundheitspolitiker hinzu. Nach Rüddels Worten wird das Arzt-Patient-Verhältnis künftig als eigener Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert. Zu den Rechten der Patienten werden in Zukunft neben der Einsicht in die Behandlungsunterlagen auch eine umfassende und rechtzeitige Aufklärung gehören. Den Krankenkassen wird bei der Genehmigung beantragter Leistungen zudem künftig eine Frist gesetzt. Entscheiden sie innerhalb dieses Zeitraums nicht, gilt ein Antrag automatisch als genehmigt; der Patient bekommt also die Kosten erstattet.“ Abschließend sagte Erwin Rüddel: „Der Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für unser Gesundheitswesen. Patientinnen und Patienten sollen ihre Rechte kennen und besser durchsetzen können. Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt rasch in die Detailberatungen einsteigen und das Gesetz zügig verabschieden werden, damit die Neuregelungen mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten können.“

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