RHEINLAND-PFALZ – Mut machen auf inklusives Arbeiten – Eine Sommerreise zum „Budget für Arbeit“ der Landesbeauftragten
RHEINLAND-PFALZ – Mut machen auf inklusives Arbeiten – Eine Sommerreise zum „Budget für Arbeit“ der Landesbeauftragten
Die Landesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz, Ellen Kubica, möchte auf Ihrer Sommerreise gute Beispiele für das Budget für Arbeit besuchen. Ziel ist es, auch anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Mut zu machen, dieses Instrument des inklusiven Arbeitsmarktes zu nutzen, um Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtig anzustellen. Die Sommerreise ergänzt den Fokus der Landesbeauftragten auf die Maßnahmen im Themenfeld Budget für Arbeit.
„Das Recht auf einen inklusiven Arbeitsmarkt, wie es Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention festlegt, ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben. Das Budget für Arbeit möchte ich auf meiner Sommerreise bekannter machen und sowohl Menschen mit Behinderungen als auch potentiellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Mut machen, diesen Weg zu wagen. Es kann ein großer Gewinn für alle Beteiligten sein, berichten mir immer wieder Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Menschen mit Behinderungen“, so Ellen Kubica.
Bereits am 3. Dezember 2024, dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, hatte die Landesbeauftragte eine Veranstaltung zum Thema Budget für Arbeit in Mainz organisiert. Fast 100 Personen aus Werkstätten folgten der Einladung. In der Veranstaltung informierten u. a. Mutmacherinnen und Mutmacher zum Budget für Arbeit und ihren positiven Erfahrungen.
Laut Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Das Budget für Arbeit, welches einst in Rheinland-Pfalz erprobt wurde und mittlerweile in Bundesrecht überführt wurde, ist ein Weg für Menschen mit Behinderungen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Anders als im arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ist das Budget für Arbeit ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis bei gleichwertiger Bezahlung, wie alle anderen Angestellten sie auch genießen. Die Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss von bis zu 75% zum Lohn.
Die Landesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen besucht auf ihrer Sommerreise Menschen mit Behinderungen, die im Budget für Arbeit angestellt sind. „Das Budget für Arbeit ist eine echte Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen und eine wichtige und gute Möglichkeit zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung“, erklärt die Landesbeauftragte.
Auf der ersten Station der Reise besuchte Ellen Kubica bereits im Juli eine Budgetnehmerin, die im Bereich Hauswirtschaft in einer Kita in Mainz über das Budget für Arbeit tätig ist. „Eine dauerhafte gute Begleitung, in diesem Fall durch die engagierte Kitaleiterin, ist ein absoluter Erfolgsfaktor bei der Umsetzung des Budgets für Arbeit. Positive Beispiele wie dieses sind für mich kleine Schritte zum Erfolg“, betonte Kubica.