RHEINLAND-PFALZ – Mehr Transparenz, mehr Teilhabe: Rheinland-Pfalz startet Gesetzgebungsverfahren für Open-Data-Gesetz

RHEINLAND-PFALZ – Mehr Transparenz, mehr Teilhabe: Rheinland-Pfalz startet Gesetzgebungsverfahren für Open-Data-Gesetz

Das Open-Data-Projekt in Rheinland-Pfalz schreitet voran. Nachdem der Ministerrat bereits im September 2024 die Open-Data-Strategie des Landes Rheinland-Pfalz verabschiedet hat, hat er dem Gesetzesentwurf für ein landeseigenes Open-Data-Gesetz zugestimmt. Damit ist der Startschuss für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gefallen.

„In einer gelebten Demokratie sind die Bereitstellung und die Nutzung von Daten der öffentlichen Verwaltung, auch Open Government Data genannt, ein Baustein zur Unterstützung von Teilhabe und Meinungsbildung“, erklärt Digitalisierungsministerin Dörte Schall. „Das Regierungshandeln wird dadurch transparent und nachvollziehbar gemacht. Das stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Regierung und Verwaltung.“

Die bessere Verfügbarkeit von Daten eröffnet zugleich neue Potenziale für Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft: Beispielsweise im Verkehrs- und Touristiksektor liegt ein hoher Nutzen von Open Data, aber auch Umwelt- und Mobilitätsdaten sind allgemein von großem Interesse und können als Basis für Unternehmensgründungen oder zur Umsetzung neuer Ideen und Geschäftsmodelle dienen. Auch Forschende profitieren von frei verfügbaren Daten, die so bei der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen helfen. In Verwaltung und Unternehmen lässt sich durch den Austausch von offenen Daten doppelte Arbeit vermeiden und Prozesse effizienter gestalten.

Das geplante Open-Data-Gesetz wird in Rheinland-Pfalz als zweite Säule neben dem Landestransparenzgesetz stehen. Mit dem Landestransparenzgesetz belegt Rheinland-Pfalz schon lange einen der vorderen Plätze im Transparenzranking der Open Knowledge Foundation. Um die Open-Data-Prinzipien im Regierungshandeln noch stärker zu verankern und den Open-Government-Gedanken zu stärken, hat nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren für das neue Open-Data-Gesetz seinen ersten Meilenstein erreicht.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass Behörden des Landes im Rahmen einer Soll-Vorschrift verpflichten werden, unbearbeitete, maschinenlesbare Daten zum Datenabruf über öffentlich zugängliche Netze bereitzustellen. Der kommunale Bereich wird nicht verpflichtend einbezogen, erhält aber die Möglichkeit, die zentrale Transparenz- und Offene-Daten-Plattform (https://open.rlp.de) des Landes zur Veröffentlichung von Daten zu verwenden. Die Daten sind dort öffentlich zugänglich, frei nachnutzbar und kostenfrei.

Nachdem der Ministerrat seine Zustimmung zum Gesetzesentwurf gegeben hat, werden die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren folgen, so, dass das parlamentarische Verfahren und damit die Veröffentlichung des neuen Gesetzes gegen Ende des Jahres erwartet wird

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