RHEINLAND-PFALZ – Landestariftreuegesetz in Rheinland-Pfalz jetzt wirksam reformieren: Öffentliche Aufträge in der Abfallwirtschaft nur an tarifgebundene Betriebe vergeben
RHEINLAND-PFALZ – Landestariftreuegesetz in Rheinland-Pfalz jetzt wirksam reformieren: Öffentliche Aufträge in der Abfallwirtschaft nur an tarifgebundene Betriebe vergeben
Die Landesfachgruppe Abfallwirtschaft im ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland fordert die Landespolitik auf, das Landestariftreuegesetz grundlegend zu reformieren und wirksam auszugestalten. Öffentliche Aufträge in der Abfallwirtschaft dürfen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif zahlen und gute Arbeitsbedingungen gewährleisten.
Der Vorstand der Landesfachgruppe Abfallwirtschaft setzt sich aus Kollegen aus kommunalen und privaten Abfallwirtschaftsbetrieben zusammen. Gerade in der Abfallwirtschaft führt die derzeitige Ausgestaltung des Landestariftreuegesetzes dazu, dass tarifgebundene Betriebe im Wettbewerb benachteiligt werden.
Das bestehende Gesetz greift zu kurz. Es erfasst bislang nur eingeschränkt öffentliche Aufträge, bindet diese nicht konsequent an branchenspezifische Tarifverträge und beschränkt sich häufig auf Mindestlohnregelungen statt auf umfassende tarifliche Arbeitsbedingungen. Dadurch entsteht weiterhin ein Wettbewerb über Lohnkosten – zulasten der Beschäftigten und zulasten tarifgebundener Unternehmen.
„Wenn öffentliche Gelder eingesetzt werden, darf der Wettbewerb nicht über Dumpinglöhne oder schlechte Arbeitsbedingungen entschieden werden. Tariftreue sorgt dafür, dass Betriebe, die ihre Beschäftigten ordentlich bezahlen und schützen, nicht benachteiligt werden“, erklärt Marko Martin, Vorsitzender der Landesfachgruppe Abfallwirtschaft und Beschäftigter beim ZKE Saarbrücken.
Aus Sicht der Landesfachgruppe geht es beim Tariftreuegesetz nicht nur um die Höhe der Löhne. Tarifverträge regeln zentrale Fragen der Arbeitssicherheit, der sozialen Absicherung sowie der betrieblichen Altersvorsorge – alles Punkte, die in der Abfallwirtschaft aufgrund der körperlich anspruchsvollen Arbeit eine besondere Rolle spielen.
„In der Abfallwirtschaft leisten die Kollegen täglich gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit. Tarifverträge sichern nicht nur faire Löhne, sondern auch Arbeitsschutz, planbare Arbeitszeiten und eine verlässliche betriebliche Altersvorsorge. Wer öffentliche Aufträge erhält, muss diese Standards einhalten“, betont Stefan Meyer, Vorstandsmitglied der Landesfachgruppe Abfallwirtschaft und Beschäftigter bei Remondis Region Südwest.
Auch das kürzlich verabschiedete Bundestariftreuegesetz wird die Probleme in der Abfallwirtschaft kurzfristig nicht lösen. Es gilt primär für Bundesaufträge und entfaltet keine unmittelbare Wirkung für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf Landes- und kommunaler Ebene. Gerade dort – etwa bei kommunalen Entsorgungsaufträgen – entstehen jedoch die zentralen Wettbewerbsbedingungen der Branche.
Beim tarifpolitischen Jahresauftakt 2026 hat ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland die Reformbedarfe deutlich gemacht. In Anwesenheit von Ministerpräsident Alexander Schweitzer wurde ein Gutachten mit konkreten Reformoptionen für das Landestariftreuegesetz übergeben. Dieses zeigt unter anderem auf, dass der Anwendungsbereich deutlich ausgeweitet, branchenspezifische Tarifstandards verbindlich gemacht und wirksame Kontrollmechanismen eingeführt werden müssen.
„Abfallentsorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Gute Arbeit und gute Dienstleistungen gehören hier untrennbar zusammen. Deshalb erwarten wir von der Landespolitik ein klares Bekenntnis zur Tarifbindung und ein wirksames Tariftreuegesetz, das diesen Namen auch verdient“, erklärt Sebastian Dohn, Gewerkschaftssekretär bei ver.di im Bezirk Mittelrhein.
Die Landesfachgruppe Abfallwirtschaft macht deutlich: Wer öffentliche Aufträge erhält, muss auch Verantwortung für gute Arbeit übernehmen. Dafür braucht es ein Tariftreuegesetz, das Lohndumping wirksam verhindert und faire Wettbewerbsbedingungen schafft.
















