RHEINLAND-PFALZ – Erstmals profitieren im Tischlerhandwerk in Rheinland-Pfalz deutlich mehr Beschäftigte von allgemeinverbindlichen Tarifregelungen
RHEINLAND-PFALZ – Erstmals profitieren im Tischlerhandwerk in Rheinland-Pfalz deutlich mehr Beschäftigte von allgemeinverbindlichen Tarifregelungen – Arbeitsministerin Schall: „Faire Entgelte sichern Fachkräfte“
Im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz hat Arbeitsministerin Dörte Schall die Regelungen des aktuellen Lohn- und Gehaltstarifvertrags sowie des Tarifvertrags für gewerbliche, kaufmännische und technische Auszubildende im Tischlerhandwerk, Bestattungs- und Montagegewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Die beiden Allgemeinverbindlicherklärungen erfolgen auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und gelten ab dem 1. Juli 2025. Sie werden in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind damit wirksam.
„Faire Entgeltbedingungen sind eine wichtige Grundlage für Fachkräftegewinnung und -sicherung“, erklärte Ministerin Schall in Mainz. „Es braucht gut ausgebildete und motivierte Nachwuchskräfte, um einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Allgemeinverbindlicherklärung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die gute Qualität der Arbeit in dieser Branche zu sichern, den Einstieg attraktiv zu gestalten und bestehende Arbeitsplätze zu erhalten.“
Zum ersten Mal profitieren durch die Allgemeinverbindlicherklärung deutlich mehr Beschäftigte im rheinland-pfälzischen Tischlerhandwerk von dem tariflich vereinbarten Einstiegsgehalt in der entsprechenden Lohngruppe 4 sowie alle Auszubildende des Berufes von den Ausbildungsvergütungen. Die Löhne gelten auch für bisher nicht tarifvertraglich gebundene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und ihre Beschäftigten.
Die Ausbildungsvergütungen im Tischlerhandwerk betragen monatlich im ersten Ausbildungsjahr 800 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 900 und im dritten Ausbildungsjahr 1.000 Euro.
Der Stundenlohn für Tischlergesellen (Lohngruppe 4) beträgt aktuell in Rheinland-Pfalz 16,89 Euro und steigt zum 1. Februar 2026 auf 17,53 Euro.
„Die nun allgemeinverbindlichen Vergütungen schaffen gleichwertige und angemessene soziale Rahmenbedingungen für die Ausbildung junger Menschen und den Berufseinstieg ausgebildeter Gesellen“, betonte Arbeitsministerin Schall abschließend.