RHEINLAND-PFALZ – 50 Jahre Mitbestimmungsgesetz

RHEINLAND-PFALZ – 50 Jahre Mitbestimmungsgesetz – Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler würdigt Mitbestimmung als Erfolgsmodell

„Mitbestimmung ist gelebte Demokratie in der Arbeitswelt. Sie gibt Beschäftigten eine starke Stimme und ermöglicht es ihnen, die Zukunft ihrer Unternehmen aktiv mitzugestalten. Das Mitbestimmungsgesetz hat dafür vor 50 Jahren einen wichtigen Rahmen geschaffen – und seine Bedeutung ist heute aktueller denn je.“ Mit diesen Worten äußert sich die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zum Jubiläum des Mitbestimmungsgesetzes, das am 1. Juli vor 50 Jahren in Kraft trat.

Das Mitbestimmungsgesetz stärkt die Beteiligung von Beschäftigten an unternehmerischen Entscheidungen und prägte die Entwicklung der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland nachhaltig. Anlässlich des Jubiläums hob Bätzing-Lichtenthäler darüber hinaus die Bedeutung der Mitbestimmung für die Zukunft der Arbeitswelt hervor.

Bätzing-Lichtenthäler: „Mitbestimmung ist ein Erfolgsfaktor für Unternehmen“

Angesichts von Digitalisierung, demografischem Wandel, Fachkräftesicherung und der Transformation ganzer Branchen komme es darauf an, Veränderungen gemeinsam zu gestalten. „Die großen Herausforderungen unserer Zeit lassen sich nicht über die Köpfe der Beschäftigten hinweg lösen. Wer die Erfahrungen, Ideen und Kompetenzen der Beschäftigten einbezieht, schafft Akzeptanz, stärkt den Zusammenhalt und trifft bessere Entscheidungen. Mitbestimmung ist deshalb nicht nur ein Recht der Beschäftigten, sondern auch ein Erfolgsfaktor für innovative und zukunftsfähige Unternehmen.“

Bätzing-Lichtenthäler betont, dass wirtschaftlicher Erfolg und gute Arbeitsbedingungen kein Widerspruch seien, sondern sich gegenseitig stärken. „Die Zukunft unserer Wirtschaft entscheidet sich dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen, Veränderungen gestalten und gemeinsam Lösungen entwickeln. Mitbestimmung schafft dafür die Voraussetzungen. Sie verbindet wirtschaftliche Stärke mit sozialer Verantwortung und macht Unternehmen widerstandsfähiger in Zeiten des Wandels.“

Zugleich würdigt die Ministerin das Engagement derjenigen, die Mitbestimmung täglich mit Leben füllen: „Mitbestimmung lebt vom Einsatz vieler engagierter Menschen. Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten sowie Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter übernehmen Verantwortung für ihre Kolleginnen und Kollegen, für ihre Betriebe und für gute Arbeitsbedingungen. Ihr Engagement ist unverzichtbar für eine starke Arbeitswelt und verdient Anerkennung und Respekt.“

Für die Zukunft komme es darauf an, Mitbestimmung weiter zu stärken und an neue Herausforderungen anzupassen. „Die Arbeitswelt von morgen braucht mehr Beteiligung, nicht weniger. Mitbestimmung eröffnet Perspektiven und stärkt die Krisenfestigkeit in Unternehmen. Wer die Zukunft der Arbeit erfolgreich gestalten will, muss Beschäftigte einbeziehen. Mitbestimmung bleibt ein Schlüssel für faire Arbeit, wirtschaftliche Stärke und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, betont Bätzing-Lichtenthäler.

Das Mitbestimmungsgesetz trat am 1. Juli 1976 in Kraft. Es regelt die paritätische Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Aufsichtsräten großer Unternehmen mit in der Regel mehr als 2.000 Beschäftigten. Gemeinsam mit der betrieblichen Mitbestimmung durch Betriebsräte bildet es einen zentralen Bestandteil der deutschen Arbeits- und Sozialordnung.

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