Pfändungsschutzkonto einrichten – sonst droht finanzielles Desaster

KREIS – Pfändungsschutzkonto einrichten – sonst droht finanzielles Desaster –

Wer ein Girokonto besitzt, das mit Pfändungen von Gläubigern belastet ist, sollte dieses unbedingt noch in diesem Jahr von seiner Bank in ein Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) umwandeln lassen. Ab dem 01. Januar wird nämlich ein Pfändungsschutz für Bankguthaben nur noch durch das P-Konto gewährleistet; alle anderen Pfändungsschutzregelungen für Bankguthaben treten dann außer Kraft. Besonders für Menschen, die von sozialen Transferleistungen, wie Hartz IV oder Sozialhilfe leben, können sich hieraus dramatische Folgen ergeben. Für diesen Personenkreis galt bisher die Regelung, dass eine auf ihrem Girokonto gutgeschriebene Sozialleistung für 14 Tage vor einer Pfändung geschützt war, so dass sie das Geld in diesem Zeitraum abheben konnten. Versäumen sie es nun aber, bei ihrer Bank rechtzeitig die Änderung ihres Girokontos in ein P-Konto zu beantragen, wird ihnen möglicherweise Anfang Januar kein Geld zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen, weil das komplette Guthaben auf ihrem Girokonto einschließlich der dort gut geschriebenen Sozialleistungen von der Bank an die Pfändungsgläubiger überwiesen werden muss. Diese Menschen werden dann buchstäblich „ohne einen Cent in der Tasche“ da stehen. Nach Einschätzung der heimischen Kreditinstitute und der Kreisverwaltung haben viele von Pfändungen betroffene Bankkunden trotz ausführlicher Informationen und Hinweise ihr Girokonto aber immer noch nicht in ein P-Konto umwandeln lassen und müssen, falls sie dies nicht umgehend in Angriff nehmen, zu Beginn des nächsten Jahres mit einer finanziellen Katastrophe rechnen. Daher appellieren die Kreditinstitute und die Kreisverwaltung nochmals eindringlich an diese Menschen, noch in diesem Jahr zu ihrer Bank zu gehen und die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

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