Mit geklautem Fahrzeug betrunken und ohne Fahrerlaubnis unterwegs – Klasse
Dummer geht es kaum noch – Betrunken, ohne Fahrerlaubnis und mit geklautem Fahrzeug in Altenkirchen unterwegs.
Fahren ohne Fahrerlaubnis – Alkoholverbot für Fahranfänger
ALTENKIRCHEN – Am Sonntag, 08. November, um 03.00 Uhr, fiel einer Polizeistreife ein Motorroller mit einem sehr lauten Motorgeräusch in der Kölner Straße auf. Das Mofa wurde zudem ohne eingeschaltete Beleuchtung geführt. Bei der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der Fahranfänger Alkohol getrunken hatte. Eine Alkotest ergab einen Wert von 0,44 Promille. Außerdem war das Mofa derart frisiert, dass eine erheblich höhere Geschwindigkeit erreicht werden konnte. Dem 15 Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet.
Diebstahl – Trunkenheit – Fahren ohne Fahrerlaubnis.
ALTENKIRCHEN – Am Sonntag, 08. November, gegen 03.00 Uhr, ging den Beamten der Polizei Altenkirchen ein dicker Fisch ins Netz. Ihnen fiel auf dem Gelände einer Tankstelle in der Kölner Straße eine VW- Bully mit einem Siegburger Saison-Kennzeichen auf, das bereits im Oktober abgelaufen war. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich zudem heraus, dass der Bully am 24. Oktober in Siegburg entwendet worden war. Weiterhin bemerkten die Beamten, dass der Fahrer betrunken war und einen Atemalkoholwert von 1,04 Promille hatte. Es folgten eine Blutprobe, Sicherstellung des VW- Bullys, und die Einleitung mehrerer Strafverfahren.