KREISGEBIET – „Wie bescheuert ist unsere Finanzwelt?“

KREISGEBIET – „Wie bescheuert ist unsere Finanzwelt?“ Dieser brisanten und zugleich provokanten Frage ging einer unserer Mitarbeiter nach, der persönlich fatale Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat.

KREISGEBIET – Banken haben sogenannte „Schwarze Listen“. Wenn man als Absender auf solche Konten einen Geldbetrag überweist, kann es passieren, dass einem das Konto gesperrt und der Vertrag gekündigt wird. Dieser Vorgang ist durchaus in Ordnung, weil solche Empfängerkonten in einem Zusammenhang mit mehrfachem Betrug stehen könnten.

Die Betrüger sind können sowohl Männer als auch Frauen sein. An das Geld kommt man nicht mehr heran, wie uns die Kriminalpolizei Betzdorf in einem persönlichen Gespräch mitteilte. „Geben Sie einer Frau erst Geld, wenn sie in Ihrem Wohnzimmer auf dem Sofa neben Ihnen sitzt“, so der persönliche Ratschlag einer kriminalistischen Beamtin, die regelmäßig mit solchen „love scamming“ Delikten zu tun hat.

Love Scammer agieren ähnlich. Sie schicken sogar die Vorderseite ihres Ausweises, aber niemals die Rückseite, damit man den Wohnort nicht erkennen kann. Sodann täuschen sie in manchen Fällen vor, arbeitslos zu sein, weil der Chef sie belästigt habe. Sie erfinden die skurrilsten Geschichten, um an Geld zu kommen. Nicht zuletzt sind sie optisch reizvoll, weshalb die männlichen Opfer immer wieder darauf reinfallen.

Manchmal arbeiten solche Damen mit Komplizen zusammen, die sich als Anwälte ausgeben und Fake-Dokumente ausstellen, die wie echte Erbscheine aussehen; aber nicht mehr als Toilettenpapier wert sind. Alles passiert online. Niemals hat ein persönliches Treffen stattgefunden. Da geht es um Erbversprechen in Höhe von 350.000 Euro. Und es wurden über 10.000 Euro für irgendwelche dubiosen Gebühren gezahlt, ohne dass auch nur ein Euro ausgezahlt wurde.

Also, was tun? Wenn man entsprechende Nachrichten bekommt via Facebook oder sonstigen sozialen Medien bekommt, sofort löschen und blockieren. Erbsachen werden in der Realität persönlich vor einem Gericht abgewickelt. Wenn es sein muss, mit einem Anwalt. Gebühren sind leider unerlässlich, aber sie können vom Erbe abgezogen werden. Niemals ist es notwendig, dass man im Falle eines Erbes in Vorleistung treten muss. Dafür gibt es kein Gesetz, so ein Anwalt, der mit Erbangelegenheiten jahrzehntelange Erfahrung hat.

Abschließend sei gesagt, dass der Empfänger eines Erbes einen Nachweis erbringen muss, woher das geerbte Geld stammt, weil er ansonsten schnell und den fatalen Verdacht der sogenannten „Geldwäsche“ gerät, die eigentlich nur aus dem Milieu des Drogenhandels, dem Waffen-Schmuggel oder der Prostitution kommt. „Was hat das mit einem Erbe einer leiblichen Tante oder eines Freundes zu tun?“, wollte ein Beobachter wissen, der selbst durch den Behörden-Dschungel in Sachen Erbrecht gegangen ist. (Werner Klak)

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