KREIS NEUWIED – REGION – Grünschnitt – was man wissen sollte
KREIS NEUWIED – REGION – Grünschnitt – was man wissen sollte
In den Sommermonaten wird im Landkreis Neuwied wieder vermehrt Gras-, Strauch- und Baumschnitt, was allgemein als „Grünschnitt“ bezeichnet wird, bei uns angeliefert. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt nützliche Hinweise rund um das Thema „Grünschnitt“.
Grünschnitt gehört nicht in die Natur
Nicht selten werden Gartenabfälle als missverstandene Kompostierung in den Wald gefahren. Jedoch stören Pflanzenart und -menge das dort bestehende Ökosystem. Viele Wildpflanzen benötigen einen nährstoffarmen Boden, der Grünschnitt bringt jedoch neue Nährstoffe in die Erde ein. Ein weiteres Problem sind Samen und Wurzeln ortsfremder und teilweise invasiver Pflanzenarten, die mit dem Grünschnitt in das Ökosystem eingetragen werden. Aus diesen Gründen zählt auch die Grünschnittentsorgung in der Natur zu den „illegalen Ablagerungen“ und ist entsprechend mit empfindlichen Strafen belegt.
Hecken- und Strauchschnitt richtig entsorgen
Hecken- und Strauchschnitt sowie Äste bis 8 cm Durchmesser können gebührenfrei bei unseren Wertstoffhöfen (max. 2 m³ pro Tag) oder auf den Astsammelplätzen der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden. Die Standorte und Ansprechpartner der Astsammelplätze sind auf unserer Webseite www.abfall-nr.de gelistet. Darüber hinaus bieten wir alle drei Wochen eine kostenlose Abholung von bis zu 5 m³ nach vorheriger Anmeldung (online oder per Scheckkarte) an. Äste müssen dafür mit einem Garn zu maximal 1,5 m langen Bündeln gebunden werden, damit sie mit wenigen Handgriffen verladen werden können. Bitte beachten Sie beim Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz während der Brutzeiten.
Rasenschnitt entsorgen
Rasenschnitt kann entweder über die Biotonne oder ebenfalls im Rahmen der Grünschnittabfuhr (bis 5 m³) entsorgt werden. Bei der Abholung sollte das Gras in offenen Bütten, Wannen oder Grünschnittsäcken bereitgestellt werden, die von den Müllwerkern geleert und zurückgelassen werden. Alternativ kann er auch gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen angeliefert werden (max. 2 m³ pro Tag).
Vorsicht: Befallene oder giftige Pflanzen
Invasive Giftpflanzen wie der Riesenbärenklau oder das Jakobskreuzkraut dürfen ausschließlich über die wöchentlich geleerte Biotonne (oder in verschlossenen Säcken über den Restmüll) entsorgt werden, wo sie in eine Hygienisierung gehen. Sie dürfen nicht als Grünschnitt angemeldet werden, da sie sich über den Transport und die anschließende offene Lagerung weiterverbreiten könnten. Bei größeren Mengen kontaktieren Sie bitte die Abfallberatung unter 02631.444 111. Gleiches gilt für schädlingsbefallene Pflanzen (z.B. Eichenprozessionsspinner/ Buchsbaumzünsler).
Ihre Mithilfe bei der sachgerechten Entsorgung trägt dazu bei, unsere Umwelt zu schonen und Abfall effizient zu reduzieren. Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder konsultieren Sie das Abfall-ABC unter der Website abfall-nr.de.




















