Kreis CDU für Mindestlohn

KREIS – Im CDU Kreisvorstand waren Kommunalreform und Mindestlohn Thema –

Bei der Sitzung des CDU-Kreisvorstandes Altenkirchen dominierten zwei Themen die Diskussion der Vorstandsmitglieder. Die Kommunalreform und der Antrag der CDA zum Mindestlohn. In den letzten Tagen wurde wieder vermehrt über die kommunale Gebietsreform berichtet. Besonders in der Verbandsgemeinde Gebhardshain wird die Thematik in den Ortsgemeinden diskutiert. Dass dabei auch Szenarien durchgespielt werden, die eine Veränderung der Kreisgrenzen zur Folge hätten löste bei Landrat Michael Lieber nur Kopfschütteln aus. „Nach Auskunft der Landesregierung und dem was im Gesetz steht werden die Kreisgrenzen nicht verändert“, so Landrat Lieber. „Die CDU im Kreis Altenkirchen steht auch weiterhin zu der bereits im Landtagswahlkampf vertretenen Linie: Keine Zwangsfusionen!“, so der Kreisvorsitzende Dr. Josef Rosenbauer. Einig war man sich im Vorstand darüber, dass die Möglichkeiten der Kooperationen zwischen Gemeinden weiter ausgebaut werden sollen. Ein weiterer Punkt war der Antrag der CDA an den Bundesparteitag in Leipzig. Zu Beginn der Diskussion erinnerte Dr. Rosenbauer die Anwesenden noch mal daran, dass bei der Einführung von Mindestlöhnen in acht von zehn Branchen durch die CDU-Stimmen eingeführt wurden. Zuletzt im Bereich der Pflege. In der weiteren Diskussion führte Josef Zolk einige ergänzende Erläuterungen zum Antragspapier aus. Die Mitglieder des Vorstands billigten einstimmig folgende Beschlussfassung: „Der CDU-Kreisverband Altenkirchen unterstützt die Richtung des Antrags der CDU-Sozialausschüsse (CDA) zum kommenden Bundesparteitag der CDU in Leipzig zur Einführung eines Mindestlohns für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wobei es erste und zentrale Pflicht der Tarifpartner ist, entsprechende Verträge tarif- und sozialverantwortlich abzuschließen. Aber dort, wo keine tarifvertraglichen Lösungen gefunden werden können, unter anderem deswegen, weil es keine entsprechenden Strukturen der Tarifparteien gibt, müssen andere Tarifverträge branchenübergreifend gefunden werden. Weiter setzt sich die Altenkirchener CDU für den Grundsatz „Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit am gleichen Ort“ ein, um Leiharbeitnehmer/innen nach ihrer Einarbeitszeit nicht weiterhin schlechter zu stellen, denn leider ist es im Bundesgebiet immer noch der Fall, dass es Einkommensunterschiede zwischen Leiharbeitnehmern und der Stammbelegschaft von bis zu 50 Prozent im jeweiligen Betrieb gibt.“ Dr. Rosenbauer versprach, dass sich der Kreisverband sowohl auf dem Landesparteitag als auch auf dem Bundesparteitag für diese Beschlussfassung einsetzen werde.

Beitrag teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert