KREIS ALTENKIRCHEN – Muslimisches Opferfest: Keine Genehmigungen zum Schächten im Kreis Altenkirchen.

KREIS ALTENKIRCHEN – Muslimisches Opferfest: Keine Genehmigungen zum Schächten im Kreis Altenkirchen.

Das mehrtägige muslimische Opferfest – auf Türkisch Kurban Bayramı genannt (arabisch Eid al-Adha) – findet in diesem Jahr vom 6. bis 9. Juni statt. Es beginnt frühmorgens mit einem Festgebet in der Moschee. Danach werden Süßigkeiten verteilt und die Menschen beglückwünschen sich gegenseitig. „Beim Opferfest erinnern Muslime in aller Welt an Abraham, der als gemeinsamer Stammvater von Juden, Christen und Muslimen gilt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Barmherzigkeit Gottes und Werte wie Freundschaft und Versöhnung“, so Mesut Demirbay, Vorsitzender des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Altenkirchen.

Der Name sagt es schon aus: Eng verbunden mit dem Fest ist die rituelle Schlachtung von Opfertieren. Das Fleisch soll in drei Teile aufgeteilt und ein Teil an Nachbarn und Verwandte sowie ein Teil an Arme und Bedürftige verschenkt werden, den dritten Teil behält die Familie selbst.
Keine Genehmigungen zum Schächten

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung weist erneut auf das generelle Verbot des Schächtens hin, den Blutentzug ohne Betäubung. Nach wie vor gilt Paragraf 4a des Tierschutzgesetzes, nachdem ein Tier nur geschlachtet werden darf, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist. Ausnahmegenehmi­gungen, um von diesem Verfahren abzuweichen und das Schächten zu genehmigen, werden im Kreis Altenkirchen nicht erteilt.
Privates Schächten wird geahndet

Anstelle des Schächtens, so der Hinweis des zuständigen Veterinäramtes, gibt es tierschutzkonforme Alternativen, die von sehr vielen Mitbürgern muslimischen Glaubens, auch von muslimischen Theologen, akzeptiert werden. Bei der elektrischen Betäubung und bei der Bolzenschussbetäubung wird das Schaf oder Rind nicht getötet. Da das Herz weiter schlägt, ist die vollständige Ausblutung der Schlachttiere nicht im Geringsten beeinträchtigt, was oft als Argument für das Schächten angeführt wird. Zunehmend wird in den letzten Jahren die Möglichkeit genutzt, das Opfertier in einem gewerblichen Schlachtbetrieb mit Betäubung schlachten zu lassen. Die gesetzlich vorgeschriebene amtliche Fleischuntersuchung ist dadurch sichergestellt. Dies gilt gleichermaßen für Hausschlachtungen. Privates Schächten kann dagegen als Gesetzesverstoß mit Bußgeldern von bis 25.000 Euro geahndet werden. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Kontrollteams des Veterinäramtes im Kreisgebiet unterwegs sein werden, um rechtswidrige Schlachtungen zu unterbinden.
Bitte keine Abfälle illegal entsorgen!

In den letzten Jahren kam es zudem im Zusammenhang mit dem Opferfest kreisweit immer wieder zur illegalen Entsorgung von Schlachtabfällen (Eingeweide, Felle, Köpfe von Schafen etc.) in freier Natur, teilweise sogar in großen Mengen. Die Beseitigung der Abfälle bleibt dann in der Regel am Grundstückseigentümer hängen oder belastet die öffentlichen Kassen. Zur Unterbindung und Aufklärung solcher gesetzeswidrigen Praktiken bittet die Kreisverwaltung um Hinweise aus der Bevölkerung. Diese können unmittelbar an die Polizei, die Ordnungsämter oder das Veterinäramt erfolgen.

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