KOBLENZ – Kontrollmaßnahmen in der Koblenzer Fußgängerzone
KOBLENZ – Kontrollmaßnahmen in der Koblenzer Fußgängerzone
Koblenz – Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Polizeiinspektion Koblenz 1 führten am Freitag, den 28.08.2026 Kontrollen in der Koblenzer Innenstadt durch. Im Fokus standen Radfahrer sowie Nutzer von E-Scootern, die verbotswidrig die Fußgängerzonen befuhren. Hintergrund der Kontrollmaßnahmen waren wiederholte Bürgerhinweise auf Situationen, in denen sich Fußgängerinnen und Fußgänger durch Rad- und E-Scooter-Verkehr in den Fußgängerzonen beeinträchtigt oder gefährdet fühlten. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag in der Löhrstraße.
Im Rahmen der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte mehrere entsprechende Verstöße fest und ahndeten diese mit kostenpflichtigen Verwarnungen. Die Präsenz zeigte augenscheinlich auch eine präventive Wirkung. Darüber hinaus führten die Beamtinnen und Beamten auch mit Kindern verkehrserzieherische Gespräche und wiesen auf die geltenden Verkehrsregeln sowie die besondere Rücksichtnahme gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern hin.
In Gesprächen der Einsatzkräfte mit Bürgern vor Ort wurde die Kontrollmaßnahme positiv aufgenommen. Die Polizeiinspektion Koblenz 1 weist darauf hin, dass Fußgängerzonen
grundsätzlich dem Fußverkehr vorbehalten sind. Radfahrer und Nutzer von E-Scootern werden gebeten, die örtliche Beschilderung zu beachten und insbesondere auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Die Polizeiinspektion Koblenz 1 wird die Situation in den Fußgängerzonen auch künftig beobachten und bei Bedarf entsprechende Kontrollen durchführen. Quelle: Polizei














